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Politik

Deutschland: Debatte um Leistungsschutzrecht

Nach lebhafter Debatte zu später Stunde hat der Bundestag das Gesetz zum umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage zur weiteren Beratung den Fachausschüssen übergeben. Abgeordnete der Koalitionsparteien CDU und FDP sprachen sich am Donnerstagabend dafür aus, die gewerbliche Leistung von Verlagen gegenüber Internet-Suchmaschinen zu schützen. Die Opposition verurteilte das Vorhaben als rückwärtsgewandt und innovationsfeindlich.

Während es im Plenum viele leere Bänke gab, fand die Debatte im Internet rege Resonanz. Im Kurzmitteilungsdienst Twitter waren die Gegner des Vorhabens in der Überzahl. Der FDP-Abgeordnete Max Stadler kritisierte die Ansetzung des Tagesordnungspunktes zu später Stunde und wies auf die besondere Beachtung des Themas hin: „Das Internet schläft nicht“.

"Gute Grundlage"
Stadler verteidigte das Leistungsschutzrecht und sagte, der Gesetzentwurf zum Urheberrecht sei „eine sehr gute Grundlage für die Debatte in den Ausschüssen“. Dass es in der Koalition auch Kritik an dem Entwurf gibt, machte Jimmy Schulz deutlich, der auf eine einfache technische Lösung hinwies und sagte: „Code is Law.“

Für die CDU meinte Ansgar Heveling, es gehe um die Frage, „wie dereguliert der Wirtschaftsraum Internet sein soll“. Das Internet sei zwar ein Freiheitsraum. Aber „Freiheit darf auch im Internet keine einseitige Freiheit sein.“

Kritik
Lars Klingbeil (SPD) kritisierte das Leistungsschutzrecht als Eingriff in die Informations- und Kommunikationsfreiheit. Sein Parteikollege Martin Dörmann wies auf die Kritik von Wirtschaftsverbänden an dem Gesetzentwurf hin und sagte, damit würden „hilfreiche Suchmaschinenfunktionen faktisch eingeschränkt“.

"Rückwärtsgewandt"
Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner nannte den Gesetzentwurf rückwärtsgewandt und kritisierte, dass dieser erhebliche Rechtsunsicherheit aufwerfe: „Leistungsschutzrecht wird Anwalts Liebling.“ Journalisten hätten das Geld viel nötiger, fügte sie hinzu. Für die Linke warf Petra Sitte der Bundesregierung vor, das Gesetz „denkbar schlampig formuliert“ zu haben. Damit würden Innovationen im Netz behindert, wenn es um die Aufbereitung von Informationen gehe.

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