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EU

Deutschland will Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld

Die deutsche Regierung will mit einer europäischen Obergrenze für Bargeldgeschäfte Kriminellen den Geldhahn zudrehen. "Wir können uns eine Obergrenze vorstellen in der Größenordnung von 5.000 Euro", sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister am Mittwoch in Berlin.

Deutschland werde alleine handeln, sollte es auf EU-Ebene keine Einigung geben. In einer Studie, auf die sich die Regierung berief, wird der Umfang der Geldwäsche in Deutschland auf jährlich über 100 Mrd. Euro geschätzt.

Bei Geldwäsche geht es darum, illegal erzielte Erträge - etwa aus Drogengeschäften oder dem Menschenhandel - in den normalen Wirtschaftskreislauf zu bringen. Laut der vom Finanzministerium in Auftrag gegebenen Studie des Wissenschaftlers Kai-D. Bussmann sind vor allem der Bau- und Immobilienbereich, der Boots- und Yachthandel, das Geschäft mit Kunst und Antiquitäten sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe betroffen. Ein besonderes Problem sind dabei Treuhand- und Anderkonten, die von Rechtsanwälten und Notaren im Auftrag von anonym bleibenden Kunden gehalten werden.

Terrorismus

Zentraler Ansatzpunkt für die Regierung sollen Bargeldgeschäfte und Bezahlvorgänge über anonyme Prepaid-Karten sein, derer sich auch Extremisten bedienen. "Unsere Position ist, dass wir sehr gerne einen international abgestimmten Vorschlag hätten", sagte Meister. Deutschland will schon in Kürze im EU-Rahmen über eine Obergrenze von 5.000 Euro die Debatte aufnehmen. Allerdings ist in dem gerade von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplan gegen Terrorismusfinanzierung davon bis jetzt nicht die Rede. Es gehe nicht um eine Abschaffung von Bargeld, sagte Meister. Das Finanzministerium setze bezüglich anonymer Transaktionen über Treuhand- und Anderkonten von Anwälten und Notaren auf freiwillige Unterstützung der Berufsverbände.

Der Studie zufolge ist im und außerhalb des Finanzbereichs jeweils von jährlich 15.000 bis 28.000 Verdachtsfällen auszugehen. Bussmann empfiehlt neben einer Bargeld-Obergrenze die Aufsichtsbehörden zu stärken und viel intensiver zu kontrollieren. So müssten die Finanzämter häufiger nachprüfen.

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