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Urteil

EGMR: Verlage dürfen Online-Archive führen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Praxis von Verlagen gebilligt, alte Artikel in Online-Archiven öffentlich bereitzustellen. „Solche Archive sind eine wichtige Quelle für das Bildungswesen und die historische Forschung“, heißt es in einem Urteil von Donnerstag. „Insbesondere da sie für die Öffentlichkeit einfach zugänglich und in der Regel kostenlos sind.“

Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Ein Düsseldorfer Unternehmer hatte sich gegen einen Artikel der „New York Times“ von 2001 gewehrt. Ihm wurden darin unter Nennung seines Namens Verbindungen zur Organisierten Kriminalität in Russland nachgesagt. Der Text ist nach wie vor online abrufbar.

Recht auf Vergessen?

Der Mann hatte versucht, die Veröffentlichung der Aussagen über ihn gerichtlich untersagen zu lassen - war damit in Deutschland aber zum größten Teil gescheitert. Die Gerichte hatten entschieden, dass das öffentliche Interesse an den Verwicklungen des Unternehmers dessen Persönlichkeitsrechte überwiege. Der Menschenrechtsgerichtshof hatte an dieser Abwägung nichts auszusetzen.

Auch in einem Parallelverfahren ließen die Straßburger Richter die Abwägung der nationalen Gerichte stehen. In dem umgekehrt gelagerten Fall hatte der Verlag Droemer Knaur geklagt, weil er einen italienischen Gastwirt in einem Buch über die Mafia nicht mehr namentlich nennen durfte.

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