Volksbegehren sollen künftig auch auf elektronischem Weg unterzeichnet werden können - mit Computer und Handy
Volksbegehren sollen künftig auch auf elektronischem Weg unterzeichnet werden können - mit Computer und Handy
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Wahlrecht

Elektronische Signatur von Volksbegehren geplant

Nach dem Chaos um die Wahlkarten- und Briefwahl-Auszählung, das schließlich zur Aufhebung der österreichischen Bundespräsidentenwahl führte, drängen SPÖ und ÖVP auf eine rasche Reform des Wahlrechts. Ein in der Vorwoche im Parlament eingebrachter Antrag zur Gesetzesänderung sieht ein Zentrales Wählerregister vor. In dieser Datenbank sollen alle Wahlberechtigten erfasst sein. Auch angeforderte und ausgestellte Wahlkarten sollen darin lückenlos vermerkt werden können.

Handy-Signatur bei Volksbegehren

Gekoppelt ist die vorgeschlagene Maßnahme mit der Forderung, dass Volksbegehren künftig auch elektronisch unterstützt werden können - mittels digitaler Signatur der Bürgerkarte über das eigene Handy, die bei anderen elektronischen Behördengängen wie Finanzonline oder der Beantragung von Wahlkarten bereits eingesetzt werden kann. "Zusätzlich zur Unterstützung in Papierform am Gemeindeamt bzw. Bezirksamt" soll eine "einfache Form der Unterstützung von Volksbegehren" ermöglicht werden, heißt es in dem Antrag.

Das Zentrale Wählerregister, das die lokal gespeicherten Wählerevidenzen ablösen bzw. verknüpfen soll, sei die technische Voraussetzung, um zu gewährleisten, dass nur eine Stimme pro Wahlberechtigtem abgegeben werden könne. Durch die Maßnahme können Unterstützungen für Volksbegehren künftig nicht nur online, sondern auch in jeder beliebigen Gemeinde durchgeführt werden. Das war bisher auf einen Besuch in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beschränkt, was unter anderem auch Auslandsösterreicher praktisch von der Unterstützung für Volksbegehren ausschloss.

Schrittchen ins elektronische Zeitalter

Inwiefern die geplante Gesetzesänderung auch das Anfordern von Wahlkarten bei Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen obsolet machen könnte, da jeder Stimmberechtigte theoretisch in jeder Gemeinde wählen könnte, bleibt abzuwarten. Auch ob die elektronische Unterstützung für Volksbegehren als erster vorsichtiger Schritt in Richtung elektronische Stimmabgabe bei Wahlen gewertet werden muss, wird sich erst zeigen.

Datenschutzbedenken werden in dem Antrag nicht wirklich adressiert, auch zur technischen Umsetzung - etwa dem protokollierten Zugriff von Gemeinden auf die zentrale Datenbank und die dafür notwendigen Schnittstellen, findet sich auf den ersten Blick wenig. Auch wer welche Daten unter welchen Bedingungen einsehen und weitergeben darf, muss vor der Abstimmung im Parlament wohl noch präzisiert werden.

Eine zentrale Datenbank ist immer eine Herausforderung. In der Türkei etwa landete erst im April das gesamte Wahlregister mit persönlichen Daten von knapp 50 Millionen Türken im Netz.

Antreten bleibt schwierig

Manchen könnte der Änderungsvorschlag aber auch zu wenig weit gehen: Das schwierige Sammeln von Unterstützungserklärungen, die etwa für das Antreten zum Amt des Bundespräsidenten notwendig sind, soll offenbar weiterhin nicht per digitaler Signatur möglich sein. Laut ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl soll der Antrag nach der Sommerpause beschlossen werden. Bis das Register in Betrieb genommen wird, dürfte es dann noch ein Jahr dauern. "Pünktlich zur geplanten Nationalratswahl 2018 wird es soweit sein", sagt Gerstl zum KURIER.

Zuvor hatten bereits neben Innenminister Sobotka die NEOS eine "zentrale, digitale Wählerevidenz" gefordert und zudem eine Reformgruppe zur Änderung des Wahlrechts gefordert, die alle Parteien miteinschließe. Die Opposition sei eingeladen worden, den Antrag gemeinsam einzubringen, habe das aber abgelehnt, entgegnete Gerstl.

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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