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EU: 2013 wird "Europäisches Jahr der Bürger"
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Außer dem Recht auf Freizügigkeit - also der freien Wahl des Wohnsitzes innerhalb der EU - gebe es etwa auch das Wahlrecht bei Kommunalwahlen, das Recht auf konsularischen Schutz durch andere EU-Staaten, ein Petitionsrecht beim Europäischen Parlament oder das Recht auf Teilnahme an einer Europäischen Bürgerinitiative.
„Die Unionsbürgerschaft ist mehr als ein theoretischer Begriff", heißt es in einer Erklärung der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding. Die Kommission wolle mit zahlreichen Veranstaltungen, Konferenzen und Seminaren auf diese Rechte hinweisen, so Reding.
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