EU-Gericht erlaubt Weitergabe von Telefonnutzer-Daten
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Im konkreten Fall ging es um eine belgische Telefonauskunft, die von Telefongesellschaften in den Niederlanden Nutzerdaten zur Veröffentlichung anforderte. Diese lehnten jedoch ab, weil sie keine Pflicht sahen, Daten an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land weiterzugeben.
Belgischer Kläger
Das EuGH-Gericht folgte schließlich den Argumenten der belgischen Kläger und bestätigte ein Auskunftsrecht auf Grundlage der europäischen Universaldienstrichtlinie. Diese regelt die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste in der EU. Sie unterscheide nicht zwischen Anträgen aus dem eigenen oder anderen EU-Ländern, befanden die Luxemburger Richter.
Für Nutzer gelte: Wer einmal der Veröffentlichung der Daten zugestimmt hat, muss dies vor der Weitergabe in andere Mitgliedsstaaten nicht erneut tun. Das Weiterleiten taste das Recht auf Schutz personenbezogener Daten nicht in seinem Wesensgehalt an, hieß es weiter.
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