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Urheberrecht

EU-Parlament stimmte über verwaiste Werke ab

Bibliotheken, Museen, Bildungseinrichtungen und Archive dürfen verwaiste Werke künftig nutzen - und zwar nur für nicht-kommerzielle Zwecke. Allerdings sollten sie besser "sorgfältig" nach potentiellen Rechteinhabern suchen, denn sonst könnte die Nutzung teuer werden. Unter "verwaisten Werken" versteht man dabei Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Filme usw., welche zwar urheberrechtlich geschützt sind, für die der Rechteinhaber jedoch nicht ermittelt oder identifiziert werden kann.

In einer mit großer Mehrheit (531 Abgeordnete stimmten dafür, 11 dagegen, 65 enthielten sich) angenommenen Richtlinie heißt es nämlich: "Wenn Rechteinhaber die Ansprüche an ihren Werken geltend machen wollen, sollten sie berechtigt sein, den Waisenstatus dieser Werke, soweit sie betroffen sind, zu beenden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass diese Rechteinhaber für die vergangene Nutzung ihrer Werke angemessen und gerecht vergütet werden."

Die Richtlinie sieht jedoch vor, dass man nur in einem Mitgliedstaat eine sorgfältige Suche durchführen muss und nicht im gesamten EU-Raum. "Entscheidend dafür, ob eine Suche als "sorgfältig" gilt, ist das "Gebot von Treu und Glauben durch Konsultation der für die betreffende Kategorie des Werks geeigneten Quellen", heißt es. Zudem besteht eine Verpflichtung, "verwaiste Werke" in eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank einzutragen, um Doppeldigitalisierungen von Werken in einzelnen Ländern zu vermeiden.

Kommerzielles Nutzungsverbot wegen Google Books
Für die verwaisten Werke besteht zudem ein Verbot für die kommerzielle Nutzung. Dadurch können öffentliche Einrichtungen die Werke beispielsweise nicht wirtschaftlichen Kooperationspartnern zur Verfügung stellen, berichtete netzpolitik.org vor der Abstimmung des EU-Parlaments. "Grund für diese Beschränkung auf den nicht-kommerziellen Bereich ist offensichtlich Google Books, dessen Ansatz in keinster Weise legalisiert werden soll; betroffen davon sind aber auch spezialisierte Kleinverlage und -labels oder Dokumentarfilmer, die in ihren Geschäfts- und Tätigkeitsbereichen auf verwaiste Werke zurückgreifen wollen", heißt es weiters.

„Mit der heutigen Abstimmung ist es gelungen, einen legalen, grenzübergreifenden Online-Zugang zu verwaisten Werken zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass es nun endlich eine europaweite Regelung gibt, denn sonst wären die Werke nicht nur verwaist, sondern unwiederbringlich verloren gegangen“, betonte die SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner nach der Abstimmung. Die neue Richtlinie trage dazu bei, dass der kulturelle Reichtum Europas erhalten bleibe und auch innovativ genützt werden könne. Besondere Vorteile habe die neue Regelung für die Wissenschaft und Forschung, für Universitäten und Studierende. Regner kritisierte jedoch auch das Verbot der kommerziellen Nutzung.

EU-Nationalstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, sie zu implementieren.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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