Protest gegen neues Urheberreht - Hamburg
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Netzpolitik

EU-Staaten entscheiden am 15. April über Urheberrechtsreform

Als Termin sei nun der 15. April wahrscheinlich, sagte ein Sprecher der Vertretung der EU-Staaten am Mittwoch in Brüssel. Es könne jedoch noch Änderungen geben. Ursprünglich stand der 9. April im Raum. Einen Grund, warum das Votum nun für den 15. April geplant sei, konnte der Sprecher nicht nennen.

Das Europaparlament hatte am Dienstag der heftig umstrittenen Reform des Urheberrechts ohne Änderungen und inklusive Uploadfilter und Leistungsschutzrecht zugestimmt. Zuvor hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss des geplanten Vorhabens geeinigt. Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen die EU-Staaten den Kompromiss noch einmal bestätigen. Dies hatten sie im Februar schon einmal getan.

Gegner der Reform setzen dennoch all ihre Hoffnung in dieses Votum. Würde Deutschland die Zustimmung verweigern, käme die einstimmige Entscheidung wohl nicht zustande. Das gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Alles hängt nun an Deutschland

Der SPD-Europapolitiker Tiemo Wölken rief die deutsche Bundesregierung dazu auf, dem Vorhaben nicht erneut zuzustimmen. „Katarina Barley (SPD) als Justizministerin und die Bundeskanzlerin sollten ihre Zustimmung zu der Urheberrechtsreform nun überdenken“, sagte Wölken der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Durch ein deutsches Nein wäre die nötige Mehrheit unter den EU-Staaten unwahrscheinlich.

Barley hatte am Dienstag das Votum bedauert, aber bisher nicht erkennen lassen, dass sie ihre vorherige Zustimmung zurückzieht. In der ARD verwies die SPD-Politikerin auf die zweijährige Umsetzungsfrist und betonte, alle Beteiligten müssten nun schauen, die Richtlinie so „userfreundlich“ wie möglich umzusetzen, um eine größtmögliche Freiheit im Netz zu erhalten. Daher gilt es als unwahrscheinlich, dass Deutschland sich jetzt noch dagegen stellt.

In Deutschland wird auch über eine potentielle Umsetzung ohne Uploadfilter laut nachgedacht. Der CDU-Europapolitiker Axel Voss, der das Vorhaben federführend mit den EU-Staaten verhandelt hatte, versicherte noch einmal: „Wir wollen nichts abschaffen und nicht mehr filtern.“ Er sagte der „Passauer Neuen Presse“ (Mittwoch): „Das Internet wird nicht kaputtgemacht.“ Dagegen befand der Journalist und Blogger Sascha Lobo, das Internet werde weniger frei, Kreativen würden große Steine in den Weg gelegt. Lobo beklagte in den ARD-„Tagesthemen“, das Vertrauen der digitalen Generation in die demokratische Politik sei massiv beschädigt worden.

Was sich die CDU vorstellt

Nach den Vorstellungen der CDU sollen in Deutschland geschützte Inhalte - „jedes originale Musikstück, Film oder Audiobook“ - mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden. Damit könne jedes Werk zweifelsfrei identifiziert und dem Urheber zugeordnet werden. Auch nach dem Konzept der CDU muss es ein technisches System geben, dass einen Abgleich vornimmt, die Union nennt es aber nicht „Uploadfilter“. Der „Fingerabdruck“ der Inhalte soll dem Konzept zufolge bei den Plattform-Betreibern hinterlegt werden und sei Voraussetzung dafür, dass Urheber für ihre Werke von den Plattformen bezahlt werden können.

Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im finalen Gesetz Artikel 17 heißen wird, war zuletzt vor allem in Deutschland immer größer geworden, doch auch in Österreich waren mehrere Tausend Menschen aus Protest auf die Straße gegangen.

NEOS für Klage beim EuGH

Nach der Zustimmung des EU-Parlaments zur Urheberrechtsreform hat die österreichische NEOS-Spitzenkandidatin für die EU-Wahl, Claudia Gamon, angekündigt, gegen die umstrittenen Upload-Filter vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen zu wollen. „Der Einsatz von Uploadfiltern schafft letztlich Strukturen einer automatisierten Zensur“, erklärte Gamon am Mittwoch.

Es bestehe die Vermutung, dass die automatisierten Upload-Filter nicht rechtens seien, so Gamon, die auf ein EuGH-Urteil von 2012 verwies. Sobald die Richtlinie in Österreich umgesetzt worden sei, will Gamon daher das Gesetz beim Europäischen Gerichtshof anfechten. „Ein automatisiertes Filtern von Inhalten vor der Veröffentlichung auf Online-Plattformen widerspricht in jeder Hinsicht meiner liberalen Vorstellung eines freien, offenen und demokratischen Internets und greift unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Europäerinnen und Europäer ein“, so Gamon.

Diese Programme seien nämlich nicht imstande, Urheberrechtsverletzungen von legalen Inhalten wie Zitaten, Parodien, Memes und Satire zu unterscheiden. Daher würde ein großer Anteil legaler, einwandfreier Inhalte automatisch aussortiert werden, meinte Gamon.

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