EU-Urteil stärkt Recht von Büchereien auf Digitalisierung
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Bibliotheken können Bücher aus ihrem Bestand ohne die Zustimmung des Rechteinhabers in digitaler Form bereitstellen - falls nationales Recht dies zulässt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag klargestellt (Rechtssache C-117/13).
Zahlung für Ausdrucke
Wenn Nutzer diese Werke ausdrucken oder auf einem USB-Stick speichern, wird aber eine Ausgleichszahlung an den Inhaber der Rechte fällig, also etwa an den Verlag. EU-Staaten können Bibliotheken die Digitalisierung von gedruckten Büchern erlauben, wenn dies für die Forschung oder private Studien nötig sei, erläuterte der Gerichtshof. Dabei dürften aber laut deutschem Recht nicht mehr digitale Versionen bereitgestellt werden als gedruckte Bücher im Besitz der Bibliothek sind. Außerdem steht dem Rechteinhaber auch dafür eine Vergütung zu.
Digitalisieren statt eBook
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Technischen Universität (TU) Darmstadt und dem Verlagshaus Eugen Ulmer KG. Der Bundesgerichtshof muss den Fall entscheiden und bat deshalb den EuGH um Hilfe bei der Auslegung europäischen Rechts. Die Bibliothek hatte ein Geschichtsbuch des Verlags digitalisiert, um es an einem elektronischen Leseplatz zur Verfügung zu stellen. Auf das Angebot des Verlags, Werke in elektronischer Fassung, also als E-Books, zu erwerben, war die TU nicht eingegangen.
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