In Krisenregionen abgebaute Rohstoffe sorgen manchmal für klingelnde Kassen bei kriminellen Gruppen
In Krisenregionen abgebaute Rohstoffe sorgen manchmal für klingelnde Kassen bei kriminellen Gruppen
© APA/AFP/LIONEL HEALING

Hardware-Rohstoffe

EU will Einfuhr von Mineralien aus Konfliktzonen stoppen

In der EU soll die Einfuhr von Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Kriegsregionen mittelfristig gestoppt werden. Darauf zielt eine Verordnung ab, die das Europaparlament am Donnerstag verabschiedet hat. Die Neuregelung verpflichtet Unternehmen, die beispielsweise mit Gold, Wolfram, Zinn oder Tantal handeln, die Herkunft dieser Mineralien sorgfältig zu prüfen und offenzulegen.

Importeure kleiner Mengen, etwa Zahnärzte oder Schmuckhersteller, sind von der Neuregelung nicht betroffen - ihnen soll ein großer bürokratischer Aufwand erspart bleiben.

Handel von Milizen unterbinden

Ziel ist es, den Handel bewaffneter Gruppen in Kriegs- oder Konfliktregionen mit solchen Rohstoffen zu unterbinden. Die fraglichen Stoffe werden für die Herstellung von Hightech-Geräten wie Smartphones und Tablets verwendet, aber auch unter anderem in der Auto-, Elektronik-, Luftfahrt- oder Bauindustrie. Importiert werden die Materialien vor allem aus rohstoffreichen Gebieten in Afrika, etwa aus der Demokratischen Republik Kongo und der Region der Großen Seen.

Zahlreiche Förderminen etwa im Kongo stünden im Verdacht, von bewaffneten Gruppen kontrolliert zu werden, erläuterte der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD). Diese finanzierten mit dem Verkauf wertvoller Mineralien Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen. Daher solle künftig die gesamte Lieferkette - von der Mine bis zur Schmelze - kontrolliert werden.

Schonfrist bis 2021

Die neuen Vorschriften würden dazu beitragen, bewaffnete Aufstände und Verbrechen in Konfliktzonen zu verhindern, sagte auch der Berichterstatter, der rumänische Christdemokrat Iuliu Winkler.

Der Rat der EU-Staaten hat der Neuregelung bereits zugestimmt. Die Gesetzgebung ist mit dem Votum des Parlaments nun abgeschlossen. Die Verordnung soll allerdings erst ab 2021 voll gelten. Diese Frist wurde Importeuren eingeräumt, damit sie sich auf die Umstellung vorbereiten können. Die EU-Staaten müssen bis dahin die für die Kontrolle zuständigen Behörden einrichten beziehungsweise benennen.

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