Löschpraxis

"Facebook als Richter ist Bedrohung für Meinungsfreiheit"

In Deutschland hat der Justizminister Heiko Maas am Dienstag seine Pläne vorgestellt, wie er gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Medien vorgehen möchte. Die Betreiber von Plattformen wie Facebook oder Twitter sollen demnach per Gesetz verpflichtet werden, dass „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden gelöscht werden. Zu solchen Inhalten zählen laut Maas Formulierungen wie „Alle Juden ins KZ und in die Gaskammern“. Dazu gebe es eine „gefestigte Rechtsprechung“. Nur wenn nicht ganz klar ist, ob es sich dabei um einen rechtswidrigen Inhalt handelt oder nicht, sollen die Anbieter sieben Tage Zeit zur Löschung bekommen. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern zwischen 500.000 und fünf Millionen Euro geahndet werden.

"Reiner Populismus"

Die Verpflichtung zur raschen Löschung von Inhalten sorgt nun bei Tech-Branchenverbänden und Bürgerrechtsorganisationen in Österreich und in Deutschland für Kritik. „Hier werden relativ eindeutige Fälle an die Öffentlichkeit gezerrt, aber die meisten Fälle sind wesentlich komplizierter und hängen stark vom jeweiligen Kontext ab“, erklärt Maximilian Schubert, Generalsekretär des Branchenverbands ISPA, auf futurezone-Anfrage. Bei der ISPA ist neben Google auch Facebook offizielles Mitglied in Österreich. „Die von Heiko Maas vorgestellten Maßnahmen sind daher reiner Populismus, der mehr Schaden anrichtet, als das er hilft.“

„In der Praxis führt das nämlich dazu, dass Hosting-Anbieter wie Facebook, beginnen werden, aus Vorsicht Dinge zu löschen“, so Schubert. Er spricht von einer sogenannten „privatisierten Rechtsdurchsetzung“. Da eine vorherige gerichtliche Kontrolle nicht vorgesehen ist, müssen die Anbieter selbst entscheiden, ob diese Verpflichtung zur Löschung im Einzelfall greift oder nicht. „In Anbetracht der hohen Bußgeldandrohungen bei Verstößen könnte dies zu einer höchst proaktiven Löschpraxis der Anbieter führen, die im Zweifel unter Umständen zu Lasten der Meinungsfreiheit gehen würde“, warnt auch die Digitale Gesellschaft aus Deutschland.

Keine staatliche Verfolgung mehr

Schubert warnt zudem vor einem weiteren Problem: Wenn strafrechtlich relevante Inhalte von sozialen Netzwerken wie Facebook verschwinden, bevor sie von der Staatsanwaltschaft gesichtet und gespeichert werden können, kann das im Einzelfall dazu führen, dass eine Anzeige bei der Polizei, etwa wegen Verhetzung, gegen Nutzer der Plattform gar nicht mehr möglich ist. „Bei den derzeitigen Maßnahmen konzentriert man sich auf den Provider statt auf die staatlichen Möglichkeiten. Stattdessen könnte man auch Behörden besser schulen, wie sie bei Hetze im Netz vorgehen. Das muss der Staat verfolgen, nicht Facebook.“

In Deutschland reagiert auch der Branchenverband Bitkom kritisch auf die Pläne des Justizministers: “Wie sollen private Unternehmen innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen treffen, die selbst Gerichten nach langwieriger und sehr sorgfältiger Prüfung nur mit Mühe gelingen und die trotzdem umstritten bleiben?“

Uploadfilter als Zensur

Neben der Gefahr der proaktiven Löschung gibt es noch eine weitere, die durch eine technische Maßnahme hervorgerufen wird. Die großen Plattformen Facebook und Twitter haben still und heimlich vor wenigen Tagen Uploadfilter gegen „Terrorpropaganda“ eingeführt. Das bedeutet, dass die Netzwerke auf Basis einer Art digitalen Fingerabdruck erkennen, dass eine Datei bereits einmal hochgeladen und als „Terrorpropaganda“ eingestuft worden war, und diese in Folge direkt nach dem Hochladen automatisch löschen. Die Nutzung derartiger Filter soll laut dem Plan von Maas verpflichtend für alle gelöschten Inhalte aus den vom Justizministerium definierten Straftatbeständen werden.

In einer Analyse von netzpolitik.org heißt es dazu, dass derartige Filter „effektive und leistungsstarke Zensurinstrumente“ seien, um bestimmte Inhalte auf dominierenden Plattformen zu verhindern. „Solche Instrumente wecken die Bedürfnisse bei Behörden.“ „Werden Bilder und Postings erst nach einem Gerichtsbeschluss in die Zensurdatenbank aufgenommen oder entscheidet das der Facebook-Supportmitarbeiter bei Arvato (Anmerkung: Firma, die für die Löschung von Kommentaren bei Facebook zuständig ist) auf Zuruf?“ fragt Markus Beckedahl in einem Kommentar. „Mit demselben Mechanismus wird in China verhindert, dass über Demokratie diskutiert werden kann. Zudem gilt: Wenn etwas erstmal installiert ist, diskutieren wir nur noch über die Ausweitung.“

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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