Facebook stellt sich gegen geplantes Hate-Speech-Gesetz
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Der deutsche Justizminister Heiko Maas will gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Medien stärker vorgehen. Er hat dazu ein eigenes Gesetz vorgestellt, das noch vor dem Sommer beschlossen werden soll. Die Betreiber von Plattformen wie Facebook oder Twitter müssen demnach „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden löschen. Zu solchen Inhalten zählen laut Maas Formulierungen wie „Alle Juden ins KZ und in die Gaskammern“. Dazu gebe es eine „gefestigte Rechtsprechung“. Nur wenn nicht ganz klar ist, ob es sich dabei um einen rechtswidrigen Inhalt handelt oder nicht, sollen die Anbieter sieben Tage Zeit zur Löschung bekommen. Verstöße gegen die Löschpflichten können mit Bußgeldern zwischen 500.000 und fünf Millionen Euro geahndet werden. Diese Bußgelder würden „außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten“ stehen, sagt ein Facebook-Sprecher. Der Internet-Gigant hat den Gesetzesentwurf des deutschen Justizministers scharf kritisiert.
Kritik
Das Gesetz sei „ungeeignet“, um Drohungen, Beleidigungen und Falschmeldungen zu bekämpfen, heißt es in einer Stellungnahme des Online-Netzwerks. „Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen.“ Mit dieser Kritik steht Facebook nicht alleine da. Gegen den Gesetzentwurf gibt es nämlich auch erheblichen Widerstand von Journalisten- und Wirtschaftsverbänden sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen und Juristen, die gemeinsam eine „Deklaration für Meinungsfreiheit“ ins Leben gerufen haben. Das Problem bei einem derartigen Gesetz ist rasch erklärt: Die Plattformbetreiber müssten selbst entscheiden, was ein strafbarer Inhalt ist und was nicht. Facebook wehrt sich dagegen: Die Verhinderung und Bekämpfung von Hassbotschaften sei eine „öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf.“
Konsequenzen
„In der Praxis führt ein solches Gesetz dazu, dass Anbieter wie Facebook beginnen werden, aus Vorsicht Dinge zu löschen“, warnt Maximilian Schubert, Generalsekretär von ISPA, dem Branchenverbands der österreichischen Internetanbieter. Sabine Frank von Google erklärt, dass auch Inhalte wie Satire oder journalistische Kommentare betroffen sein könnten. Statt dem raschen Löschen von Inhalten sollten Täter schneller vor Gericht gestellt werden: „Das ist die bessere Form der Abschreckung“, so Markus Beckedahl, Chefredakteur von netzpolitik.org.
Justizminister Brandstetter will nicht nachziehen
Medienminister Thomas Drozda (SPÖ) findet den Gesetzesvorstoß von Heiko Maas gut und überlegt, Facebook auch hierzulande zu einem „wirksamen Beschwerdeverfahren“ zu verpflichten. „Mit gutem Zureden“ alleine komme man nämlich nicht weiter, so Drozda. Der „Status quo“ mache es erforderlich, das „Verwaltungsstrafrecht oder Strafrecht zu bemühen“, meint er. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) reagiert auf die Forderung jedoch ablehnend. Es handle sich dabei um sensible Fragen, „die natürlich die Meinungsfreiheit berühren“. „Aktuell ist Facebook gut beraten, Löschungen vorzunehmen, wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass der Tatbestand der Verhetzung erfüllt ist.
Wenn Facebook diese Löschung nicht innerhalb von 24 Stunden vornimmt, wird gegen dieses Unternehmen genauso wie in allen anderen Fällen ein Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eingeleitet“, erklärt Brandstetter gegenüber der futurezone. Brandstetter betont zudem, dass auch unlängst den Tatbestand der Verhetzung erweitert worden sei. „Hass darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, denn wer Hass sät, wird Gefängnis ernten“, so das Plädoyer für strengere Strafen.
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