FBI muss nicht verraten, wie iPhone gehackt wurde
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Die US-Bundespolizei FBI muss nicht bekanntgeben, wie und von wem das iPhone 5c der San-Bernardino-Attentäter gehackt wurde. Auch was das FBI für diesen Service bezahlt hat, kann geheim bleiben. Dies hat ein amerikanisches Bundesgericht am Samstag entschieden. Mehrere News-Portale hatten auf die Herausgabe dieser Informationen geklagt, darunter USA Today.
Die Richterin begründetet ihre Entscheidung damit, dass es eine zu große Gefahr für den Dienstleister darstelle, wenn diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Dieser habe schließlich nicht die gleichen Möglichkeiten wie das FBI um sich vor potentiellen Cyberangriffen aus dem In- und Ausland zu schützen, so die Richterin.
Apple vs. FBI
Nachdem es im Dezember 2015 in der kalifornischen Stadt San Bernadino zu einer Schießerei mit Dutzenden Toten kam, begab sich das FBI rasch auf Spurensuche, um mögliche Komplizen der Attentäter ausfindig zu machen. Dazu sollte unter anderem das iPhone 5c des Verdächtigen ausgelesen werden.
Dabei unterlief den Ermittlern jedoch ein Fehler. Nach mehrmaliger Eingabe des falschen Passworts verschlüsselten sich die Daten des iPhones und die Bundespolizei stand vor einer scheinbar unlösbaren Aufgabe. Man wandte sich an Apple und bat den IT-Riesen eine Software zu entwickeln, mit welcher das iPhone Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommt (Backdoor). Apple weigerte sich und es entwickelte sich ein wochenlanger Streit um das Verhalten des iPhone-Herstellers.
Das FBI war alleine nicht in der Lage, die Daten des iPhones wiederherzustellen und wandte sich daher an einen externen Dienstleister. Nach mehreren Wochen wurde das iPhone geknackt, die Ermittler konnten auf die Daten zugreifen. Dabei fanden sich aber keinerlei brauchbare Informationen für die Ermittlungen.
Kommentare