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Österreich

Festplattenabgabe: Amazon-Verfahren "bedroht" Musikszene

Amazon bereitet der heimischen Musikindustrie Kopfzerbrechen. Nachdem Künstler und Verwertungsgesellschaften jahrelang um eine Ausweitung der Privatkopievergütung auf Speichermedien wie Festplatten gerungen haben, die mit der Novellierung des Urheberrechts im Vorjahr erzielt wurde, stellt sich der Online-Versandhändler nach wie vor quer. Ein anhängiges Gerichtsverfahren hat nun erste Auswirkungen.

Konkret geht um Förder-Calls des Österreichischen Musikfonds. Dieser speist sich aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des ORF, des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer (WKÖ) sowie der Verwertungsgesellschaften. Im Falle des hier ebenfalls enthaltenen SKE-Fonds (Soziale und kulturelle Einrichtungen) wurden die Gelder nun eingefroren, wie Musikfonds-Geschäftsführer Harry Fuchs am Donnerstag mitteilte. Der nächste, für Endes des Jahres geplante Förder-Call musste daher abgesagt werden. „Sollten die Urhebergesellschaften das Verfahren gegen Amazon in letzter Instanz verlieren, hätte das dramatische Folgen für die gesamte Branche.“

Amazon legt sich quer

Der Hintergrund zeigt sich folgendermaßen: Während ein Großteil des Elektrofachhandels sich mit den Verwertungsgesellschaften auf Basis der Gesetzesnovelle geeinigt hat und die Speichermedienabgabe leistet, tut dies Amazon - weiterhin - nicht. Eine von der Austro Mechana schon 2007 eingebrachte Klage in dieser Frage liegt nach dem Europäischen Gerichtshof derzeit wieder bei österreichischen Gerichten, mit einer Entscheidung ist in den kommenden Monaten zu rechnen.

Konkret gehe es aber um mehr als nur die Speichermedienabgabe, wie Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der Österreichischen Musikwirtschaft, gegenüber der APA erläuterte. „Die Amazon-Anwälte haben es verstanden, das Verfahren in Richtung Prüfung der EU-Konformität des österreichischen Systems der Privatkopieregelung zu drehen. Daher geht es um die Privatkopievergütung an sich - und nicht nur um Amazon.“ Weiters wird in der Musikszene befürchtet, sollte der Oberste Gerichtshof zugunsten Amazons entscheiden, dass dies weitreichende Folgen für die heimische Musikbranche hätte und andere Händler folgen würden. Daher der Schritt, die SKE-Gelder einzufrieren.

„Verlieren die Verwertungsgesellschaften das Amazon-Verfahren, drohen hohe Rückzahlungsforderungen der Geräteindustrie und des Elektrohandels. Weitere Gerichtsverfahren sind dann wahrscheinlich und solange diese Verfahren laufen, sind die Gelder blockiert“, so Medwenitsch. Das betreffe neben dem Musikfonds auch weitere „kleinere Kulturprojekte, Festivals, Ausbildungen oder soziale Unterstützungen, die bisher aus den SKE-Fonds finanziert werden konnten“. Fuchs argumentierte ähnlich, seien doch „Kreativarbeitsplätze gefährdet und die Vielfalt der heimischen Musikkultur bedroht“.

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