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Urheberrecht

Festplattenabgabe kommt vor OGH

In Österreich wird weiter heftig um die sogenannte Festplattenabgabe gestritten, die von Händlern seit Oktober 2010 bezahlt werden muss und infolge an die Konsumenten weitergegeben wird. Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass die Abgabe nicht rechtens ist. Die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana ist mit ihrer Berufung gegen ein erstes negatives Urteil abgeblitzt und will jetzt vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehen.

Nach Einführung der umstrittenen Festplattenabgabe hatte der Computerkonzern HP gegen die Austria Mechana geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Dem Urteil ging wiederum ein Rechtsspruch aus dem Jahr 2005 voraus, das sogenannte Gericom-Urteil, wonach der OGH zur Erkenntnis gekommen ist, dass Festplatten für Computer, "die in wirtschaftlich nicht zu vernachlässigendem Ausmaß multifunktional verwendet werden", nicht der Leerkassettenvergütung unterliegen.

Kritik der Arbeiterkammer
Die Festplattenabgabe bzw. die Austro Mechana stehen seit Jahren in der Kritik von Herstellern und Konsumentenschützern. Im Zusammenhang mit dem aktuellen Urteil erneuert die AK Wien ihre Forderung nach einer Gesetzesänderung. Das derzeitige Tarifbildungssystem sei ungerecht, so die AK. Ob ein Produkt überhaupt mit einer Abgabe belastet werden darf oder ob das Entgelt angemessen ist, könne nur durch langwierige Verfahren geklärt werden, in denen Konsumenten keine Parteistellung haben. "Aus konsumentenpolitischer Sicht ist dieser Tariffestsetzungsmechanismus untragbar", kritisiert AK-Direktor Werner Muhm.

Veränderte Nutzung
Die Austro Mechana rechtfertigt ihr Festhalten an der Festplattenabgabe damit, dass sich die Nutzungsweise von Computern seit dem Urteil 2005 stark verändert habe. Mittlerweile würden die User Musik und Filme vor allem als Dateien auf ihren Rechnern speichern. Der Tarif beträgt für die Mehrheit der betroffenen Festplatten je nach Speicherkapazität zwischen zwölf und 15 Euro. und orientiere sich laut der Verwertungsgesellschaft an Untersuchungsergebnissen zum Nutzungsverhalten.

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