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Netzpolitik

Fluggastdaten-Speicherung bis Juni verlängert

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat die Fluggastdaten-Speicherung für Flüge innerhalb Europas bis Mitte Juni verlängert. Eine entsprechende Verordnung hat Nehammer am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. NEOS kritisieren das als "völlig überschießend" und fordern die türkis-grüne Regierung auf, die Fluggastdatenspeicherung auf das auf EU-Ebene vereinbarte Minimum zurückzufahren.

Für die seit 2018 geltende Fluggastdatenspeicherung (PNR) werden nicht nur Name, Geburtsdatum und Adresse von Flugpassagieren erfasst, sondern auch Reiseverlauf, Zahlungsinformationen sowie Angaben zu Mitreisenden und Gepäck. Die Daten werden fünf Jahre lang gespeichert, müssen aber nach sechs Monaten depersonalisiert werden. Ausgewertet werden dürfen sie zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung schwerer Straftaten mit einer Höchststrafe von mehr als drei Jahren.

Befristung auf 22 Monate ausgedehnt

Grundsätzlich gilt diese Vorratsdatenspeicherung für Flüge zwischen der EU und Drittstaaten. Allerdings kann der jeweilige Innenminister die Speicherung der Fluggastdaten auch auf Flüge innerhalb der EU ausdehnen. Die entsprechende Verordnung von Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wurde nun von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) um weitere vier Monate verlängert. Die ursprünglich vorgesehene sechsmonatige Befristung wurde damit auf mittlerweile 22 Monate ausgedehnt.

NEOS-Verfassungssprecher Niki Scherak fordert die Regierung auf, die Datensammlung auf den Mindeststandard der 2016 beschlossenen EU-Richtlinie zurückzufahren. "Es geht grundsätzlich die Regierung nichts an, wohin die Bürgerinnen und Bürger fliegen, wer mit wem reist oder wie viele Gepäckstücke sie einchecken", kritisiert Scherak: "Besonders bemerkenswert ist, dass die Grünen, die sich eigentlich immer gegen einen solchen Datensammelwahnsinn ausgesprochen haben, hier wieder einmal mitmachen."

Die Daten werden mit Behörden in den USA und Australien ausgetauscht. Eine Ausweitung auf Japan ist angedacht. Der EU-Datenschutzbeauftragte hatte die 2015 als Anti-Terrormaßnahme angekündigte Fluggastdatenspeicherung ursprünglich abgelehnt und kritisiert, dass Belege für die Wirksamkeit fehlen. Auf EU-Ebene war zuletzt aber eine Ausweitung der Datenspeicherung im Gespräch. Laut Medienberichten vom vorigen September befürwortete eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten, auch die Daten von Passagieren von Schiffen und Hochgeschwindigkeitszügen zu erfassen.

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