Geheimdienst-Aufseher dürfen NSA-Spionageziele nicht sehen
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Die G-10-Kommission zur Kontrolle der Geheimdienste ist demnach nicht berechtigt, über eine Organklage Einsicht in die Liste zu erzwingen, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde - und zwar aus formalen Gründen.
Das kleine Gremium, das Überwachungsaktionen der deutschen Nachrichtendienste prüft und genehmigt, kommt dem Beschluss zufolge nicht als Partei im Organstreitverfahren infrage. Damit wurde der Antrag nicht inhaltlich bewertet. Anhängig ist aber noch eine Klage von Grünen und Linken im Bundestag, die eine Herausgabe der Liste mit den Spionagezielen an den NSA-Untersuchungsausschuss durchsetzen wollen.
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