Gericht verbietet Facebook die Nutzung von WhatsApp-Daten
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Facebook hatte im Sommer 2016 seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für Whatsapp dahingehend geändert, dass eine Weitergabe personenbezogener Daten möglich wurde - etwa die dem Whatsapp-Konto zugeordneten Handynummern. Zugleich wurde versichert, dass die Nachrichten selbst privat bleiben würden und niemand anderem gelesen werden könnten.
Datenschutzbedenken
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ging vergangenen Herbst gegen die Änderung vor, da Facebook keine den deutschen Vorschriften entsprechende Einwilligung der Nutzer eingeholt habe. Dagegen wiederum war Facebook vorgegangen - mit dem Argument, in Europa nach dem in Irland geltenden Datenschutzrecht zu handeln. Facebook Ltd. hat dort seinen internationalen Sitz.
Das Verwaltungsgericht Hamburg stärkte Caspar nun den Rücken. Das Hamburger Verwaltungsgericht räumte zugleich ein, es sei „noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung komme“ und Caspar gegen Facebook Irland vorgehen könne. Nach deutschen Vorschriften habe es keine Zustimmung gegeben. Und: „Im Rahmen der daher vorzunehmenden Interessenabwägung überwiege das Interesse der deutschen WhatsApp-Nutzer.“
Nicht nur in Deutschland
„Die Entscheidung hat erhebliche Ausstrahlungswirkung auch in Richtung EU“, erklärte Caspar zu dem Beschluss. „Ich glaube, dass wir auf gutem Wege sind, dass wir auch auf europäischer Ebene solche Massenabgleiche nicht hinnehmen müssen werden.“ Denn dort gelte bereits heute mit der EU-Datenschutzrichtlinie und erst recht ab Mai 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung ein vergleichbares Datenschutzniveau. „Ich kann mir vor diesem Hintergrund nicht vorstellen, dass dieser Datenaustausch so noch stattfinden wird.“
Datenschützer aus mehreren Ländern hätten die Facebook-Pläne kritisiert. Facebook hingegen plant, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen, sagte ein Sprecher des Online-Netzwerks. Das soziale Netzwerk betonte, die Datenschutz-Regeln von WhatsApp und auch ihre Aktualisierung seien im Einklang mit geltendem Recht gestaltet worden. Man werde auch weiterhin mit Regulierern zusammenarbeiten und ihre Fragen beantworten.
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