Weil man die Fotos jetzt direkt in der Google-Suche runterladen kann, reicht Getty eine Beschwerde ein.
Weil man die Fotos jetzt direkt in der Google-Suche runterladen kann, reicht Getty eine Beschwerde ein.
© Francois Lenoir, reuters

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Google bestreitet EU-Wettbewerbsvorwürfe

Die vorläufigen Schlussfolgerungen der EU seien „falsch, was die Tatsachen sowie die ökonomischen und rechtlichen Aspekte angeht“, erklärte der Konzern am Donnerstag. Zugleich wollte Google am Donnerstag seine förmliche Stellungnahme bei der EU-Kommission in Brüssel einreichen. Die Frist dafür würde am kommenden Montag auslaufen. Google schrieb in dem Blog-Eintrag, das Unternehmen warte „ungeduldig“ darauf, den Fall direkt mit der Behörde zu besprechen.

Die EU-Kommission hatte Google in dem schon 2010 begonnenen Verfahren Mitte April die gelbe Karte gezeigt und formelle Beschwerde erhoben. Damals schrieb die Kommission, dass Google „seinen eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt“. Es geht also darum, dass bei Suchen nach Produkten auf der normalen Google-Seite nicht unbedingt die besten Treffer ganz oben stehen oder am stärksten ins Auge fallen. Stattdessen würden Ergebnisse für den Google-Preisvergleichsdienst Google-Shopping „auf dem Bildschirm sichtbarer platziert“, erläuterte die Kommission.

Wirkung von Riesen unterschätzt

Dies wäre zum Schaden der Verbraucher, schade aber auch der Konkurrenz, erklärte die Behörde damals. Damit wird Google verdächtigt, seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich auszunutzen - was ein Bruch des EU-Wettbewerbsrechts wäre. Dem widerspricht Google nun mit mehreren Argumenten. So berücksichtige die EU beispielsweise nicht „die Wirkung von großen Einkaufsdiensten (online) wie Amazon oder eBay“, heißt es seitens des Unternehmens. Diese bedeuteten aber einen großen Konkurrenzdruck. Allgemeiner macht Google geltend, dass die EU keine „klare rechtliche Theorie liefere, um Behauptungen mit den vorgeschlagenen Abhilfen zu verknüpfen.“

Davon abgesehen lässt Google durchblicken, dass es im vergangenen Jahrzehnt auch Konkurrenten in Europa durch die massenweise Erzeugung von „Klicks“ auf deren Websites genutzt habe. Ein Teil der Konkurrenz unterstützt die Beschwerde der EU-Kommission.

Die Brüsseler Behörde dürfte eine offizielle Antwort von Google nun zunächst prüfen und direkt mit den Konzernvertretern sprechen. Eine gütliche Einigung ist weiter möglich. Allerdings hat die Kommission in dem Fall, der auch noch weitere Geschäftspraktiken von Google betrifft, bereits mehrmals die von dem Konzern vorgeschlagene Lösung abgelehnt. Gibt es keine gütliche Einigung, könnte die Kommission eine milliardenschwere Geldstrafe verhängen. Diese könnte Google wiederum vor den Luxemburger EU-Richtern anfechten.

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