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© REUTERS / DADO RUVIC

Netzpolitik

Google Fonts: 1.797 Abgemahnte zahlten 190 Euro

Im Fall um den Anwalt Marcus Hohenecker gibt es nach Kontoöffnungen eine neue Verdachtslage. Im Vorjahr hat er im Namen einer Mandantin Tausende Briefe an Unternehmer*innen und Privatpersonen verschickt und darin 190 Euro wegen der Nutzung von Google Fonts gefordert. In 1.797 Fällen folgten Abgemahnte dem Schreiben und bezahlten. Hoheneckers Mandantin habe dabei rund 358.000 Euro lukriert, Hohenecker selbst 43.000 Euro, berichtete Peter Harlander, dessen Kanzlei Betroffene vertritt.

Harlander beruft sich dabei auf ein Schreiben der Landespolizeidirektion Niederösterreich, die im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) das auf den Abmahnschreiben angegebene Konto von Hohenecker geöffnet hat. Bei der WKStA wird gegen 2 Beschuldigte wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Das Ermittlungsverfahren sei nach wie vor am Laufen, hieß es aus der WKStA zur APA.

"Der Verdacht meiner Mandanten, dass bei dieser Abmahnwelle massive Ungereimtheiten bestehen, wird mit jedem Ermittlungsschritt der WKStA erneut bestärkt", sagte Harlander am Freitag in einem der APA übermittelten Schreiben.

Aufteilung der Zahlungen ungewöhnlich

Dass Hoheneckers Mandantin aus den Abmahnungen etwa 358.000 Euro bekam und Hohenecker nur rund 43.000 Euro verwundere, da sich der in der Abmahnung geforderte Betrag aus 100 Euro Schadenersatz für Hoheneckers Mandantin und 90 Euro Honorar für Hohenecker zusammensetzte. "Eigentlich müsste die Aufteilung daher zumindest im Verhältnis 10:9 erfolgen", so Harlander. Ein denkbares Motiv für die auf den ersten Blick ungewöhnliche Aufteilung sei die ungleiche steuerliche Behandlung. Ein Schadenersatz für immaterielle Schäden sei keine Einnahme, sondern ein Ausgleich für den erlittenen Schaden und unterliege nicht der Einkommenssteuer. Die Honorareinnahmen eines Rechtsanwaltes würden hingegen der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer unterliegen.

Aufgrund der neuen Aktenlage sei nun eine weitere Sachverhaltsdarstellung an die WKStA, das zuständige Finanzamt sowie die Rechtsanwaltskammer wegen des neuen Verdachtes der Steuerhinterziehung übermittelt worden. Bei der WKStA hieß es auf Nachfrage, dass alles, was im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens eingebracht wird, geprüft werde.

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