In Deutschland rechnet man nicht mit einer raschen Neuregelung in punkto Vorratsdatenspeicherung
In Deutschland rechnet man nicht mit einer raschen Neuregelung in punkto Vorratsdatenspeicherung
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Überwachung

Gravierende Mängel bei Vorratsdatenspeicherung

"Die meisten Mitgliedstaaten halten EU-Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung weiterhin im Interesse der Strafverfolgung, des Opferschutzes und der Strafjustiz für notwendig", teilte Malmström in einer Aussendung mit. In dem am Montag veröffentlichten Bericht (PDF) zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten ist auch von gravierenden Mängeln die Rede.

Die Richtlinie biete keine Gewähr, "dass die Daten im vollen Einklang mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten gespeichert, abgefragt und verwendet werden", heißt es. Das Datensicherheitsrisiko bleibe bestehen, solange keine weiteren Schutzvorkehrungen getroffen würden.

Unterschiede in der Umsetzung
Die Brüsseler Behörde beklagt die uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Bei Speicherfristen, Verwendungszweck und rechtlichen Verfahren zur Datenabfrage gebe es erhebliche Unterschiede.

Die meisten Mitgliedsstaaten hätten der Kommission gegenüber jedoch bestätigt, dass die gespeicherten Daten die polizeilichen Ermittlungen wirksamer gemacht hätten, hieß es in der Mitteilung der EU-Kommission. Die Daten hätten Indizien und Beweise geliefert, die zur Überführung von Straftätern und zur Entlastung Unschuldiger geführt hätten.

Änderungen angekündigt
Malmström will die Richtlinie nun überarbeiten und klar regeln, wer zu welchem Zweck auf die Daten zugreifen darf. Auch die Kostenerstattung für die Telekommunikationsbetreiber soll einheitlicher geregelt werden.

In den kommenden Monaten sollen Polizei-, Justiz-, Datenschutzbehörden, Telekommunikationsunternehmen und die Zivilgesellschaft befragt werden. Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie will Malmström noch heuer vorlegen.

"Nichts gewonnen, Privatsphäre verloren"
Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Berichts gab es heftige Kritik. EDRI, der Dachverband von 28 Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen aus 18 europäischen Staaten, veröffentlichte am Sonntag einen Schattenbericht zur Richtlinie, in dem von einem "klaren Scheitern" der Vorratsdatenrichtlinie die Rede ist.

Europäische Bürger hätten mit der EU-Richtlinie nichts gewonnen, aber ihre Privatsphäre verloren, so die Bürgerrechtler. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei daran gescheitert, die Bürgerrechte der europäischen Bürger zu wahren und den Binnenmarkt zu harmonisieren. Der Kommission sei es auch nicht gelungen nachzuweisen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein notwendiges Instrument zur Strafverfolgung sei.

Der Großteil der von den europäischen Strafverfolgungsbehörden verwendeten Daten würde auch ohne die Vorratsdatenspeicherung zur Verfügung stehen, so der EDRI-Schattenbericht. In Ländern, die die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt hätten, sei es nicht zum Anstieg von Kriminalität gekommen. Darüber hinaus würden in vielen EU-Mitgliedsstaaten Datensicherheitsstandards fehlen. In einigen Ländern gebe es keine Vorschriften zur Löschung der gespeicherten Vorratsdaten, auch Kontrollmechanismen seien in vielen Ländern nicht vorgesehen.

Kritik an EU-Methode
Die EU-Kommission habe bei ihrer Evaluierung nur Länder berücksichtigt, in denen die Vorratsdatenspeicherung bereits implementiert sei, sagt EDRI-Präsident Andreas Krisch zur futurezone. "Den Vergleich mit Ländern, in denen das nicht passiert ist, scheut sie", so Krisch. Damit sei es nicht möglich zu sagen, ob die Vorratsdatenspeicherung etwas bringe.

Der Bericht bleibe den Beweis schuldig, dass die Vorratsdaten zur Bekämpfung schwerer Kriminalität notwendig sei, meinte auch der Vorsitzende des österreichischen Datenschutzrates Johann Maier. Er forderte die Berücksichtigung der Kritikpunkte aus dem Bericht bei der anstehenden Umsetzung der Richtlinie in Österreich und sieht auch die

des Datenschutzrates an der Vorratsdatenspeicherung bestätigt.

"Vorratsdatenspeicherung abschaffen"
Andreas Wildberger, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA), sprach von einer hauchdünnen Faktenlage, "die eher einem Fleckerlteppich als einer soliden Datenbasis gleiche". Damit werde nun versucht, die Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu begründen. "Würde man dieselben Daten strenger interpretieren, könnte man auch die Abschaffung der Richtlinie emfpehlen", so Wildberger in einer Aussendung: "Dazu raten wir auch eindringlich."

Vorerst keine Auswirkungen auf Österreich
Der EU-Bericht werde sich auf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich nicht auswirken, sagte ein Sprecher des Infrastrukturministeriums zur futurezone. Noch sei die alte Richtlinie in Kraft. "Wenn Österreich nicht im Sinne der geltenden Richtlinie umsetzt, werden Strafzahlungen fällig." Eine allfällige Revision der EU-Richtlinie begrüßt das Ministerium: "Wir werden uns daran engagiert beteiligen", so der Sprecher.

In Österreich soll die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die die verdachtsunabhängige sechsmonatige Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern vorsieht, noch im April vom Nationalrat beschlossen werden und voraussichtlich in den ersten Monaten 2012 in Kraft treten.

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