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Gesetzesnovelle

Handyvertrag-Kündigungsfrist soll beschränkt werden

Mit einem Verweis auf die "in jüngster Zeit nachgelassene Wettbewerbsdynamik" sieht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die bis 18. September begutachtet wird, eine Beschränkung der Kündigungsfristen von Mobilfunkverträgen vor. Kunden soll es künftig leichter fallen, ihren Anbeiter zu wechseln, falls sie ein für sie vorteilhafteres Angebot wahrnehmen wollen. Die Kündigungsfrist für den laufenden Mobilfunkvertrag soll deshalb künftig maximal einen Monat betragen.

Hindernisse beseitigen

Lange Kündigungsfristen würden dem Gesetzesvorschlag nach genauso wie automatische Vertragsverlängerungen und ungünstige Kündigungstermine "wesentliche Wechselhindernisse" darstellen, die es zu entfernen gilt. "Teilnehmer laufen entweder Gefahr, dass das Angebot am Ende ihrer Kündigungsfrist auf dem Markt nicht mehr angeboten wird oder sie leisten während der Kündigungsfrist das Grundentgelt doppelt", heißt es weiter.

Der Widerstand der Mobilfunker gegen den Plan der Kündigungsfrist-Beschränkung ist vorprogrammiert. Wie der Webstandard berichtet, betrachtet Drei-Chef Jan Trionow die Novelle als unfair. An der geplanten Novelle bekrittelt er, dass einzig Mobilfunker ins Visier genommen werden: "Warum nicht auch Internetanbieter?"

Mindestvertragsdauer bleibt

Meldungen, wonach bei der Gesetzesnovelle auch die Mindestvertragsdauer von Mobilfunkverträgen beschränkt werden könnte, wurden vom zuständigen Ministerium, dem BMVIT, nicht bestätigt: "Die Mindestvertragsdauer bleibt bestehen. Was wir vorsehen, ist einzig, die Kündigungsfrist auf ein Monat zu beschränken", heißt es aus dem Ministerium auf futurezone-Anfrage.

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David Kotrba

Ich beschäftige mich großteils mit den Themen Mobilität, Klimawandel, Energie, Raumfahrt und Astronomie. Hie und da geht es aber auch in eine ganz andere Richtung.

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