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BP-Wahl

Innenministerium: Stimmenverkauf auf Facebook wird angezeigt

Das Innenministerium weist auf Fälle von versuchtem "Stimmenverkauf" bei der Bundespräsidentschaftswahl hin. Des Ressort bekomme derzeit Fälle von Facebook-Postings zugespielt, bei welchen Personen ihre Stimme für die heutige Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember zum "Verkauf" anbieten. "Jeder einzelne Fall wird zur Anzeige gebracht", sagte Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck am Donnerstag gegenüber der APA.

In einzelnen Postings versuchen Personen ihre Stimme an Interessierte zu verkaufen - als Beweis wird etwa ein Foto aus der Wahlkabine geboten. Grundböck verwies gegenüber der APA darauf, dass derartiges Vorgehen unter den Paragraf 265 des Strafgesetzbuches (Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung) falle. Laut Gesetz sind derartige Taten mit Strafen von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafen von bis zu 720 Tagsätzen bedroht.

Das Abfotografieren des eigenen Stimmzettels ist nicht verboten. Wird dieses Foto aber von einem Fremden veröffentlicht, würde das gegen den Schutz des Wahlgeheimnisses verstoßen.

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