Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wird fallen müssen, sind sich Rechtsexperten einig.
Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wird fallen müssen, sind sich Rechtsexperten einig.
© dpa/Julian Stratenschulte

Juristen: "Vorratsdatenspeicherung fällt in Österreich"

Juristen: "Vorratsdatenspeicherung fällt in Österreich"

Vor zwei Tagen kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Mitgliedsstaaten können ab sofort nicht mehr dazu verpflichtet werden, eine Vorratsdatenspeicherung zu implementieren. In vielen Staaten gibt es jedoch bereits entsprechende Gesetze, in Österreich sind diese seit 1. April 2012 in Kraft. Doch die Vorratsdatenspeicherung wird in Österreich nach dem EuGH-Urteil fallen. Davon sind mehrere Juristen überzeugt: „Aus meiner Sicht ist das EuGH-Urteil eine klare Absage an das bisherige Konzept im Sinne einer flächendeckenden, lückenlosen, alle Datenkategorien umfassenden Speicherung auf Vorrat und ohne konkreten Verdacht“, erklärt Christoph Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien.

Entscheidung fällt im Herbst

Tschohl hat für das Ludwig Boltzmann Institut eine „schonende Umsetzung“ (z.B. mit einer Maximalspeicherdauer der Daten von einem halben Jahr, die EU sah eine Maximalspeicherdauer von zwei Jahren vor) ausgearbeitet. „Wir haben allerdings schon immer davor gewarnt, dass diese schonende Umsetzung zwar Schlimmeres verhindern kann, es aber dennoch eine Grundrechtsverletzung gibt“, erklärt Tschohl. Diese muss nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich noch bestätigen. Im Herbst wird er eine Entscheidung treffen, aus Sicht von Tschohl gibt es nur eine einzige Möglichkeit: „Aus juristischer Sicht muss Paragraf 102 im Telekommunikationsgesetz fallen. Das bedeutet das Aus für die Vorratsdatenspeicherung“, so Tschohl. Die Durchlaufstelle, die eigens für die Vorratsdatenspeicherung eingerichtet wurde, soll für Betriebsdaten der Provider erhalten bleiben.

„Für die Speicherung der Daten außerhalb der Union hat der EuGH ein klares Verbot erteilt. Das ist selbst in der österreichischen Musterumsetzung nicht vorhanden“, erklärt Tschohl als einen der Gründe. Seine Ansicht teilt auch Universitätsprofessor Hannes Tretter vom Institut für Staats- und verwaltungsrecht der Uni Wien: „Aus dem Urteil lässt sich ablesen, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form nicht mehr möglich ist. Daten auf Vorrat können nur noch dann gespeichert werden, wenn es einen konkreten Verdacht im Hinblick auf bestimmte Leute gibt“, sagt Tretter.

Keine anlasslose Speicherung mehr

Damit spricht Tretter auch gleich an, dass die einzelnen EU-Staaten künftig nicht mehr viele Möglichkeiten haben werden, um ähnliche Maßnahmen umzusetzen. „Das EuGH-Urteil legt die Latte für künftige nationale Umsetzungsgesetze. Ein neues österreichisches Gesetz muss diese beachten“, so Tretter. Künftig könne es keine anlasslose Überwachung aller Bürger mehr geben, sondern es soll nur noch eine Überwachung möglich sein, wenn Behörden Hinweise bekommen, die auf eine konkrete Gefährdung hindeuten. Dann müssten Behörden einen Gerichtsbeschluss einholen, damit auf die Kommunikationsdaten von Personen bei konkretem Verdacht zugegriffen werden kann, so Tretter.

Rechtsanwalt Ewald Scheucher sieht durch das EuGH-Urteil eine Trendwende im schleichenden Umbau der Rechtsordnung. „Es hat ein Roll-Back auf ein vernunftbasiertes Grundrechtssystem begonnen. Es ist ein epochaler Sieg dafür, dass Bürgerrechte wieder im Mittelpunkt des juristischen Denkens stehen“, so Scheucher. Er hat die Verfassungsbeschwerde der 11.139 Österreicher, die für das EuGH-Urteil ausschlaggebend war, für den Arbeitskreis Vorrat (AK Vorrat) stellvertretend beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Brauchen wir diese Maßnahmen?

Andreas Krisch vom AK Vorrat wünscht sich, dass sich Österreich vor einer Wiedereinführung einer neuen Maßnahme darüber Gedanken macht, ob etwas Derartiges eigentlich notwendig ist. „Man muss auf jeden Fall einen kritischen Blick auf die Nutzungsstatistik werfen. Die überwiegende Zahl der Zugriffe erfolgte für Bagatelldelikte und nicht für schwere Maßnahmen. Hier stellt sich wirklich die Frage, ob wir so etwas wie die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft wirklich brauchen.“ Eine Evaluierung wurde bereits in der Vergangenheit von mehr als 100.000 Bürgern in der Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" gefordert.

In diversen Ministerien Österreichs zerbricht man sich bereits die Köpfe darüber, wie es weiter gehen könnte. „Wir werden sehr genau darauf achten, dass sich Österreich bei künftigen Gesetzen an dem EuGH-Urteil orientiert und nicht darüber hinausgeht“, sagt Tretter.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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