Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
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Urteil

EuGH kippt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der EU-Charta der Grundrechte. So lautet das finale Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das am Dienstag in Luxemburg verkündet wurde. Damit geht der Gerichtshof über die Empfehlung des EU-Generalanwalts Pedro Cruz Villalón, der im Dezember 2013 festgestellt hatte, dass die EU-Richtlinie von 2006 das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens verletze, noch hinaus. Denn der EuGH kippt mit diesem Urteil die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen.

Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste.

"Nicht geeignet, um Grundrechte anzutasten"

Der EuGH stellt fest, dass die nach der Richtlinie vorgeschriebene Vorratsspeicherung von Daten nicht geeignet ist, den Wesensgehalt der Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten anzutasten. Die Richtlinie gestattet nämlich nicht die Kenntnisnahme des Inhalts elektronischer Kommunikation als solchen und sieht vor, dass die Diensteanbieter bzw. Netzbetreiber bestimmte Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit einhalten müssen.

Missbrauchsrisiko bei Datensicherung

Die Datenspeicherung zeichne das Privatleben jedes Bürgers auf. „Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder - allgemeiner - zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet werden.“ Denn die Datenspeicherung werde von Firmen – den Providern - vorgenommen und stehe nicht unter staatlicher Kontrolle, kritisierte der Generalanwalt. Auch der EuGH schließt sich dieser Ansicht an.

Die Richtlinie biete keine hinreichenden Garantien dafür, dass die Daten wirksam vor Missbrauchsrisiken sowie vor jedem unberechtigten Zugang und jeder unberechtigten Nutzung geschützt sind, so der EuGH. Unter anderem gestattet sie es den Diensteanbietern, bei der Bestimmung des von ihnen angewandten Sicherheitsniveaus wirtschaftliche Erwägungen zu berücksichtigen, und gewährleistet nicht, dass die Daten nach Ablauf ihrer Speicherungsfrist unwiderruflich vernichtet werden.

Der Gerichtshof rügt außerdem, dass die Richtlinie keine Speicherung der Daten innerhalb der EU vorschreibt. Sie gewährleistet damit nicht in vollem Umfang, dass die Einhaltung der Erfordernisse des Datenschutzes und der Datensicherheit durch eine unabhängige Stelle überwacht wird, obwohl die Charta dies ausdrücklich fordert.

Anstoß aus Irland und Österreich

Den Anstoß für das Verfahren vor dem EuGH gaben Klagen in Irland und Österreich. In Österreich schlossen sich 11.139 Bürger (wie mehrfach berichtet) der Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat gegen die verdachtsunabhängige Datenspeicherung an, die in Österreich seit 1. April 2012 in Kraft ist. Auch die Kärntner Landesregierung sowie eine Privatperson aus dem Umfeld eines Telekommunikationsanbieters haben Beschwerden eingebracht.

Weil der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) selbst Bedenken hat, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte, legt er diese Frage dem EuGH vor.

Erste Reaktionen

Nach der Urteilsverkündigung kam es auf Twitter zu zahlreichen Reaktionen von Bürgerrechtsvertretern und Politikern. Malte Spitz twitterte etwa: "Wichtigste Entscheidung für Datenschutz im 21. Jahrhundert." Der Grüne Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser twitterte: "Jetzt starte ich im Parlament Vorstoß zur Abschaffung der . Justizausschuss hat Regierung ja zur Umsetzung der EuGH-Urteils aufgefordert." Im futurezone-Gespräch erklärt Steinhauser, dass er demnächst einen Antrag für ein Gesetzesgebungsverfahren zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich starten wird. "Jetzt gibt es keinen Umsetzungszwang der EU-Richtlinie mehr", so Steinhauser. Für die 11.139 Kläger sei das Urteil auf jeden Fall "ein großer Erfolg".

"Wir haben gewonnen!"

Der AK Vorrat freut sich in einer ersten Reaktion ebenfalls: "Wir haben gewonnen!". "Die Folge des Urteils: Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich muss Geschichte sein. Der Verfassungsgerichtshof muss das Gesetz in Österreich zur Vorratsdatenspeicherung aufheben", sagt Andreas Krisch vom AK Vorrat zur futurezone. Natürlich könnte der Verfassungsgerichtshof theoretisch auch eine Reparaturfrist zur Überarbeitung setzen, doch die erste Reaktion lässt anderes vermuten: Der österreichische Verfassungsgerichtshof zeigt sich „zufrieden, dass der Europäische Gerichtshof unseren Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung gefolgt ist“.

"Der EuGH hat heute eine historische Chance zum Schutz einer freiheitlichen Gesellschaft ergriffen. Mit seiner Entscheidung schiebt er der anlasslosen Massenspeicherung der Kommunikationsdaten von 500 Millionen Menschen in Europa einen Riegel vor. Besonders freut uns, dass der Gerichtshof den EU-Gesetzgeber nicht zur Nachbesserung verpflichtet hat. Damit steht es in der Sternen, ob es überhaupt zu einem neuen Entwurf kommen wird.", erklärt Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.

"Meilenstein für Grundrechtsschutz"

Auch der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als "Meilenstein im Europäischen Grundrechtschutz". "Die Richtlinie hat keine Definition von schweren Verbrechen und weist keine Sicherheitsgarantien auf. Mitgliedsstaaten konnten tun und lassen was sie wollen und haben den Anwendungsbereich beliebig und auf Bagatell-Delikte ausgeweitet. Die ansatzlose Massenspeicherung von Verbindungsdaten aller EU-Bürgern ist nicht mit den Grundrechten der Europäischen Union vereinbar und abzulehnen. Zudem bringt sie keine nennenswerten Erfolge in der Verbrechensbekämpfung sondern bindet Ressourcen, die anders besser eingesetzt werden können", ist sich Weidenholzer sicher.

Martin Ehrenhauser, Spitzenkandidat von "Europa Anders" zum Urteil: "Man muss jetzt abwarten, wie die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten darauf reagieren werden, doch in erster Linie ist das heute ein guter Tag für die Grundrechte. Zwar sind die Hürden für eine Neufassung der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil deutlich erhöht worden, doch werden die Daten-Begehrlichkeiten an vielen Regierungsstellen in der EU das kommende Parlament weiterhin beschäftigen." Weitere Reaktionen finden Sie hier.

Was passiert nun?

Eine Neuauflage der Richtlinie ist derzeit noch völlig ungewiss. Zunächst müsste die Kommission einen neuen Entwurf vorlegen, der sodann die Hürden im Parlament und im Ministerrat zu nehmen hätte. Mit der Stimmabgabe bei der im Mai bevorstehenden Europawahl können die Wahlberechtigten schon bald dazu beitragen, diese Hürden vorsorglich möglichst hoch zu legen. "Es folgen jetzt bald die Wahlen und das ist sehr bedeutungsvoll: Als Staatsbürger kann man sich nun gut überlegen, wem man seine Stimme gibt, um künftig die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verhindern", so Krisch.

Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terrorbekämpfung verabschiedet wurde, und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. In Kraft getreten sind die Bestimmungen erst im April 2012.

Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Sechs Monate müssen die Telekommunikationsanbieter die diversen Daten speichern. Darunter fallen neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem: Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen - also jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten - also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet. Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen, in manchen Fällen auch ohne richterliche Genehmigung.

Diebstahlsdelikte

Im Juli 2013 wurden erste konkrete Zahlen zu staatsanwaltschaftlichen Auskünften von Vorratsdaten veröffentlicht. Im Zeitraum von 1. April 2012 bis zum 31. März 2013 gab es 326 Anfragen und in 312 Fällen auch die Auskünfte dazu. Bei 161 erledigten Rechtssachen soll in 71 Fällen die Vorratsdatenspeicherung einen Beitrag zur Aufklärung geleistet haben. Die meisten Abfragen der Vorratsdaten hat es nicht bei den schwersten Verbrechen, wie Terrorismus oder Mord, sondern bei Diebstahl (106) oder Stalking gegeben. Bei den durch mithilfe von Vorratsdaten aufgeklärten Fällen waren 16 Fälle dem Diebstahl zuzuordnen, 12 den Suchtmittel, 12 dem Stalking, 7 dem Betrug und 7 dem Raub. Der Rest sind sonstige Delikte.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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