Neuseeland

Kautionsantrag von Kim Dotcom abgelehnt

Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom bleibt weiter im Gefängnis: Zwei Wochen nach seiner Festnahme in Neuseeland verwarf ein Richter in Auckland den Widerspruch des schillernden Internetunternehmers gegen die Ablehnung einer Freilassung auf Kaution. Vergeblich versicherte der aus Deutschland stammende Dotcom - früher als Kim Schmitz bekannt -, dass er nicht die Absicht habe, das Land zu verlassen: „Ich will hierbleiben, kämpfen und mein Geld zurückhaben. Was soll ich denn in Deutschland mit fünf Kindern und einer Frau ohne Geld?“

Dotcoms Anwälte beriefen sich auch darauf, dass er einige Krankheiten wie Diabetes hätte, die nicht angemessen im Gefängnis behandelt werden könnten. Ausserdem wolle er seiner Frau beistehen, die zur Zeit mit Zwillingen schwanger ist. Als Dotcom selbst seine Aussage machen musste, erzählte er von den Umständen seiner Verhaftung. "Ich wurde in das Gesicht geschlagen und zu Boden geworfen. Einer der Polizisten stand dermaßen fest auf meiner Hand, dass ein Nagel gebrochen ist und meine Hand zu bluten begann - es war ziemlich aggressiv."

Keine Kaution
Richter Raynor Asher befand jedoch zum Abschluss der Anhörung am Freitag in Auckland, es bestehe weiterhin Fluchtgefahr. Möglicherweise seien bei der Razzia am 20. Januar nicht alle Geldmittel Dotcoms eingefroren worden, sodass dieser die Möglichkeit hätte, außer Landes zu gehen. Die USA betreiben die Auslieferung des 38-Jährigen und dreier ebenfalls inhaftierter Megaupload-Manager. Sie wollen die Beschuldigten unter anderem wegen massiver Urheberrechtsverletzungen vor Gericht stellen.

Megaupload ist eine inzwischen gesperrte Internetplattform zum Hochladen von Dateien aller Art, die dann über einen einfachen Link heruntergeladen werden können. Inhaber von Urheberrechten seien auf diese Weise um mehr als 500 Mio. Dollar geschädigt worden, erklärt die US-Justiz. Dotcom und die weiteren Betreiber sollen mehr als 175 Mio. Dollar an der illegalen Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Inhalte verdient haben. Megaupload macht geltend, dass lediglich eine technische Plattform für die Daten bereitgestellt worden sei und dass diese überwiegend für legale Zwecke genutzt worden sei.

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