Auf Computertastatur und Maus befinden sich etwa bis zu 400-mal mehr Bakterien als auf einer öffentlichen Toilette, die regelmäßig gereinigt wird, fanden Forscher der University of Arizona heraus. Besonders bakterienlastig sind die Tische von Frauen - der Grund ist der Einsatz von Handcremes, Makeup und der stärkere Kontakt mit Kleinkindern.
Auf Computertastatur und Maus befinden sich etwa bis zu 400-mal mehr Bakterien als auf einer öffentlichen Toilette, die regelmäßig gereinigt wird, fanden Forscher der University of Arizona heraus. Besonders bakterienlastig sind die Tische von Frauen - der Grund ist der Einsatz von Handcremes, Makeup und der stärkere Kontakt mit Kleinkindern.
© Kurier/Gruber

Deutschland

Keylogger am Arbeits-PC zulässig? Gerichtsurteil erwartet

Überwachung total: Auf dem Dienst-PC eines Programmierers wurde eine Art Spähsoftware installiert. Sie registrierte und speicherte jeden seiner Tastenanschläge. Zusätzlich wurden Bildschirmfotos seiner E-Mail-Dateien geschossen.

Die Daten, die der Keylogger oder Tastatur-Spion lieferte, nutzte der Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen, um den Anfang 30-Jährigen wegen Pflichtverletzungen vor die Tür zu setzen. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschäftigen sich am Donnerstag in Erfurt mit dem Fall. Fachleute erwarten ein Grundsatzurteil zu den Grenzen digitaler Überwachung.

Die Geschichte

Der Fall ist bereits etwas älter: 2015 informierte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter, dass der Internet-Verkehr auf den Dienstcomputern - sie dürfen in der Medienagentur nicht für private Zwecke genutzt werden - „mitgeloggt und dauerhaft gespeichert wird“. Wer damit nicht einverstanden sei, solle sich melden. Installiert wurde ein Keylogger - eine Spähsoftware, die nicht einfach Internetverkehr, sondern jede Tastatureingabe protokolliert. Solche Programme werden im Netz angeboten. Wenige Tage später erhielt der Programmierer die Kündigung. Der Vorwurf: Die digitalen Daten hätten ergeben, er begehe Arbeitszeitbetrug.

Der Mann räumte ein, innerhalb von vier Monaten drei Stunden mit der Programmierung eines Computerspiels verbracht zu haben - oft in den Pausen. Täglich zehn Minuten habe er Auftragsdaten für die private Firma seines Vaters verwaltet. Den Vorwurf von Pflichtverletzungen wies er zurück; die Datenerhebung mit dem Tastaturspion sei unzulässig gewesen.

Das Gericht hob die Kündigung des Programmierers auf, obwohl eine Pflichtverletzung nicht ausgeschlossen wurde. Die Richter werteten die heimliche Installation des Keyloggers als so starken Eingriff in Persönlichkeitsrechte, dass die gewonnenen Daten nicht als Beweismittel dienen könnten - es gebe ein Verwertungsverbot. Der Arbeitgeber hätte eine offene Kontrolle vornehmen und eine Abmahnung erteilen können.

Dammbruch für totale Überwachung

Die Digitalisierung der Arbeitswelt sorgt für eine Datenflut, deren Verwertung neue Überwachungsmöglichkeiten und damit Konflikte schaffe, sagen Arbeitsrechtler, Gewerkschafter und Datenschützer. „Der spannende Punkt ist, dürfen Arbeitgeber Daten verwerten, die unter Bruch des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gewonnen wurden“, so der Frankfurter Arbeitsrechts-Professor Peter Wedde. In dem Fall habe es eine Totalkontrolle quasi durch elektronische Spürhunde gegeben.

Würde das zugelassen, wäre das aus Sicht von Wedde „wie ein Dammbruch“, auf den manche Arbeitgeber warteten. Permanente Kontrollen durch den Einsatz digitaler Technik würden das Verhalten von Menschen verändern.

Darf ein Arbeitgeber jeden Tastaturschlag aufzeichnen und gegen seine Mitarbeiter verwenden?

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