Martin Schulz, SPD.
Martin Schulz, SPD.
© KURIER/Rainer Eckharter

Politik

Landgericht Hamburg verbietet erfundenen Schulz-Tweet

Das hat das Landgericht Hamburg entschieden, wie ein Sprecher am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Demnach droht der Jungen Union ansonsten ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Antragsteller war dem Gerichtssprecher zufolge Parteichef Martin Schulz persönlich. Am 10. Juli hatte die Junge Union in Bayern den ausgedachten Tweet auf ihrer Facebook-Seite gemeinsam mit einer echten Nachricht des SPD-Kanzlerkandidaten veröffentlicht. Darin sagte Schulz, dass er mit den politischen Fürsprechern der Krawalle am Rande des G20-Gipfels in Hamburg nach der Bundestagswahl regieren wolle.

Der erfundene Tweet mit dem Account „@therealMartinSchulz“ war wegen des identischen Profilbildes nur bei genauem Hinsehen als Fälschung zu erkennen. „Es ist skandalös, dass CDU und CSU eine solche Entgleisung geduldet haben, und ich bin froh, dass nun so entschieden wurde“, sagte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil dem „Spiegel“. Seine Partei wolle „einen harten, aber fairen Wahlkampf führen; darin haben Verleumdungen und Fake-News jeglicher Art nichts zu suchen“.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare