Google konnte mit dem Leistungsschutzrecht weder in Deutschland noch in Spanien zum Zahlen bewegt werden.
Google konnte mit dem Leistungsschutzrecht weder in Deutschland noch in Spanien zum Zahlen bewegt werden.
© APA/AFP/PATRICIA DE MELO MOREIRA

Urheberrecht

Leistungsschutzrecht: EU-Studie unter Verschluss

Mit einer Reform des Urheberrechts will die EU-Kommission ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger europaweit einführen. Wie Zeit online berichtet, hält die Behörde seit mehr als einem Jahr eine Studie zurück, die inhaltlich nicht zu ihrer Linie passt. Denn die Analyse mit dem Titel Online News Aggregation and Neighbouring Rights for News Publishers kommt zu dem Schluss, dass das Leistungsschutzrecht den Verlagen nichts bringt und mitunter sogar kontraproduktiv ist.

Erfahrungen in Deutschland und Spanien

In Spanien und Deutschland gibt es ein solches Leistungsschutzrecht bereits. Es räumt Verlagen das ausschließliche Recht ein, ihre Inhalte zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Lediglich für „kleinste Textausschnitte“ gilt es nicht. Eigentlich sollten damit Nachrichten-Aggregatoren wie Google News verpflichtet werden, für Verlinkungen von Presseartikeln zu bezahlen. Von Google haben die Verlage aber bis heute kein Geld bekommen.

Denn in Spanien hat der Internetkonzern sein Nachrichtenangebot abgeschaltet, in Deutschland wurde von den Verlagen die Zustimmung eingeholt, dass ihre Inhalte auch weiterhin auf Google News erscheinen dürfen, und zwar unentgeltlich. Wer dies nicht wollte, wurde nicht mehr gelistet. Der gewünschte ökonomische Effekt ist also ausgeblieben, in der Studie wird er mit Null beziffert.

Nützliche Aggregatoren

Die Studie kommt auch zu dem Schluss, dass die Zeitungen von den News-Aggregatoren eigentlich profitieren, weil sie mehr Besucher auf ihre Webseiten bringen und damit auch zur Erhöhung der Werbeeinnahmen beitragen. In Spanien hätte die Einstellung von Google News für Einbußen bei kleineren Webseiten geführt, für große habe sich hingegen wenig verändert.

Julia Reda, Europaabgeordnet der Piratenpartei, glaubt, dass das Papier von der Kommission absichtlich unter Verschluss gehalten wird, weil die Ergebnisse für die Kommission „peinlich“ seien und eine Veröffentlichung bis nach Abschluss der Verhandlungen über die Urheberrechtsreform hinausgezögert werden solle.

„Normaler Vorgang“

Die EU-Kommission stellt gegenüber Zeit Online in Abrede, die Studie mutwillig unter Verschluss zu halten. Das Papier müsse noch überarbeitet werden, bevor eine Entscheidung über die Veröffentlichung getroffen werde, hieß es gegenüber dem Online-Medium. Dies sei ein „normaler Vorgang“.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare