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Letzte Hürden: EU-Mitgliedsstaaten stimmen Roaming-Aus zu

Das Roaming-Aus hat eine weitere entscheidende Hürde genommen. Am Mittwoch haben die EU-Mitgliedsstaaten den ausgehandelten Preisobergrenzen für Vorleistungstarife zugestimmt. Diese regeln, wie viel sich die Mobilfunker gegenseitig verrechnen dürfen, wenn Kunden Dienste in fremden Netzen nutzen. Diese Deckelung wurde vor allem von den Mobilfunkern scharf kritisiert.

So kostet Datennutzung im Ausland derzeit maximal 7,70 Euro pro Gigabyte, bis 2022 soll dieser Wert auf 2,50 Euro pro Gigabyte gesenkt werden. Für Telefonie dürfen maximal 0,032 Euro pro Minute verrechnet werden, für SMS ein Eurocent. Diese Tarife gelten für die Mobilfunker, nicht für Kunden. Für Endkunden sollen die Roaming-Gebühren spätestens ab 15. Juni komplett wegfallen.

Freieinheiten abhängig von Vorleistungstarifen

Die nutzbaren Freieinheiten im Ausland werden aber auf Basis der Großhandelspreise errechnet. „Je niedriger die Großhandels-Preisdeckel, desto größer das Datenvolumen, das Verbrauchern beim Roaming zur Verfügung steht“, so Monique Goyens vom EU-Verbraucherverband Beuc.

Im europäischen Ausland geben Kunden ihre monatliche Grundgebühr nämlich für ein Datenvolumen aus, das nach Großhandelspreisen berechnet wird. Wenn der Preis für ein Gigabyte Daten im Ausland sich vom Preis daheim unterscheidet, weicht auch das Datenvolumen ab, das ohne Extra-Gebühren zur Verfügung steht. Da die Preisobergrenzen innerhalb der nächsten Jahre sinken, wächst das verfügbare Datenvolumen. Für Prepaid-Kunden funktioniert das System ähnlich.

Es gibt aber gewisse Einschränkungen: Wer zuhause einen extrem günstigen Datentarif hat oder keine Begrenzung beim Datenvolumen, dessen Anbieter kann das Surfen ohne Auslandsaufschlag begrenzen. Einzelheiten regelt eine EU-Formel.

All diese Regelungen gelten künftig für den Standardtarif. Kunden können auf Wunsch auch andere Verträge abschließen - etwa, weil sie günstiger außerhalb Europas telefonieren wollen.

Ab 15. Juni

Die letzte verbleibende Hürde ist das Europäische Parlament, die den Vorschlag aber wohl ebenfalls problemlos durchwinken dürfte. Inkrafttreten soll die Verordnung dann ab dem 15. Juni – pünktlich zur Urlaubszeit. Zahlreiche Mobilfunker, unter anderem Drei und A1, haben ihre Tarife bereits entsprechend angepasst und die Nutzung der Freieinheiten im EU-Ausland inkludiert.

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