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Alpen-Donau-Affäre

Meldestelle: Keine automatische Datenübermittlung mehr

Die Personendaten werden nur noch auf ausdrücklichen Wunsch übermittelt. Das sagte Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck am Mittwoch im Ö1-Radio sowie gegenüber der APA. Grund ist die Daten-Veröffentlichung zweier Anzeiger auf der Neonazi-Homepage "Alpen-Donau.info".

Auf "Alpen-Donau.info" waren im Internet Namen, Adressen und Telefonnummern zweier Personen veröffentlicht worden, die die Neonazi-Homepage bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt hatten. Woher die Informationen stammen, war unklar, die Staatsanwaltschaft hatte darauf verwiesen, dass Verfahrensbeteiligter den Akt einsehen und kopieren können.

"Auskunftspflicht"

Grundböck sagte nun, bisher sei es üblich gewesen, die Namen an die Staatsanwaltschaft von der Meldestelle automatisch weiterzugeben - außer, der Anzeiger äußerte ausdrücklich den Wunsch nach Vertraulichkeit. In Zukunft werde die Meldestelle die Daten nicht mehr automatisch weiterleiten. Sollte die Meldestelle aber durch die Staatsanwaltschaft zur Daten-Weitergabe aufgefordert werden, dann bestehe "Auskunftspflicht" gegenüber der Behörde.

Grundsätzlich merkte Grundböck gegenüber der APA an, dass es Sache der Staatsanwaltschaft sei, zu entscheiden, ob diese Informationen aus der Akteneinsicht ausgenommen werden oder nicht: "Laut Strafprozessordnung ist der Staatsanwaltschaft Herr des Verfahrens", so der Sprecher.

Bisher habe es noch nie derartige Probleme mit der Meldestelle gegeben. Im Vorjahr habe es rund 1.900 Anzeigen bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle gegeben, im Jahr 2012 mehr als 900. Es sei stets der Staatsanwaltschaft vorbehalten gewesen, zu entscheiden, ob die Namen der Anzeiger im Akt zur Einsicht öffentlich gemacht werden oder nicht, betonte Grundböck.

Anonymes Melden

Es gibt aber auch noch eine andere Meldestelle in Österreich, wo man Inhalte vollständig anonym melden kann: Die Stopline. Das ist eine Meldestelle an die sichInternetnutzer wenden können, wenn sie auf Webseiten mit folgenden Inhalten stoßen; Kinderpornographie gemäß § 207a StGB oder Nationalsozialismus gemäß österreichischem Verbots- und Abzeichengesetz.

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