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Alpen-Donau.info

Neonazi-Website veröffentlichte Daten von Anzeigern

"Alpen-Donau.info" hat im Internet Namen, Adressen und Telefonnummern zweier Personen veröffentlicht, die die Neonazi-Homepage bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt haben. Woher die Informationen stammen, ist unklar, schreibt der "Standard". Die Staatsanwaltschaft verweist auf das Recht Verfahrensbeteiligter, den Akt einzusehen und zu kopieren.

Laut "Standard" verfügen die Betreiber der Neonazi-Homepage nach eigenen Angaben über ein Komplettverzeichnis aller Personen, die sie angezeigt haben. Veröffentlicht haben sie die Mails zweier Personen, die sich an die Meldestelle des Innenministeriums gewandt haben.

Nur auf Wunsch vertraulich

Solche Meldungen werden - wie auf der Homepage ausgewiesen - prinzipiell nur "auf Wunsch vertraulich behandelt". Aber Informationen über Meldungen werden meistens nicht einsehbar gemacht, um die Hinweisgeber zu schützen, erklärte das Ministerium laut "Standard": "Wenn die Daten tatsächlich im Weg der Akteneinsicht weitergegeben wurden, überrascht dies." Man müsse überlegen, "ob das dem Gedanken der NS-Meldestelle entspricht".

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien verwies gegenüber der APA darauf, dass Verfahrensbeteiligte laut Strafprozessordnung das Recht auf Akteneinsicht haben und auch Kopien herstellen dürfen. Wer wann Akteneinsicht genommen hat, dürfe und könne nicht bekannt gegeben werden. Die StPO enthält (im Paragrafen 54) auch ein Verbot der Veröffentlichung von Aktenteilen durch Verfahrensbeteiligte - "soweit sie personenbezogene Daten anderer Beteiligter des Verfahrens oder Dritter enthalten und nicht in öffentlicher Verhandlung vorgekommen" sind. Eine Strafe ist aber nicht vorgesehen - und es handelt sich nicht um ein Offizialdelikt, also keine strafbare Handlung, die die StA von Amts wegen verfolgen muss.

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