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Nach OGH-Beschluss

Netzsperren: Providern drohen Klagen von allen Seiten

Dass Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen mit einer Zugangssperre beauftragt werden können, bringt derzeit die Rechtsabteilungen bei den Providern zum Glühen. Denn egal, wie sie vorgehen, es drohen ihnen Klagen von allen Seiten, also von Rechteinhabern und Nutzern. Die Provider beraten sich daher derzeit darüber, wie sie mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs umgehen werden.

Bei UPC tüftelten Juristen am Mittwoch über das weitere Prozedere. Schließlich ist der große Breitbandprovider nach dem Bescheid bezüglich kino.to wahrscheinlich unter den ersten, die ein neues Aufforderungsschreiben mit einer neuen zu sperrenden Website bekommen wird. Der Verein für Antipiraterie (VAP) hat wie berichtet bereits angekündigt, dass die ersten Aufforderungsschreiben noch diese Woche verschickt werden. Weder bei UPC, noch bei Drei, A1 oder Tele2 ist bisher (Stand: Donnerstag 12 Uhr) ein derartiges Aufforderungsschreiben eingegangen, wie die futurezone in Erfahrung bringen konnte.

Drei: "Netzsperren nicht sinnvoll"

Bei A1 will man das Urteil erst einmal in Ruhe „im Detail analysieren“, bei Tele2 will man ein derartiges Aufforderungsschreiben abwarten, bevor man über die Konsequenzen nachdenkt. Auch bei Drei würde ein derartiges Schreiben zuerst intern geprüft werden. „Ob es Sperren bei uns geben wird und wenn ja, wie diese im Endeffekt aussehen werden, können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen“, so Tom Tesch, Pressesprecher von Drei. „Grundsätzlich halten wir Maßnahmen einer, wenn auch nur reaktiven, Inhaltskontrolle und Netzsperren für nicht sinnvoll oder zweckmäßig. Urheberrechtsverletzungen sollen grundsätzlich bei jenen geahndet werden, die diese begangen haben.“

„Access Providern hier auf eigene Kosten die Rolle einer Art Staatsanwaltschaft aufzutragen, ist schon alleine deshalb unangemessen, da diesen regelmäßig jeglicher Zugang zu Informationen fehlt, um eine Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der betroffenen Inhalte beurteilen zu können“, fügt Tesch hinzu. „Wir werden uns aber selbstverständlich an die gesetzlichen und höchstgerichtlichen Vorgaben halten und diese entsprechend umsetzen.“

Klagsrisiko für Provider steigt

Kommt es nämlich trotz einer Sperrverfügung dazu, dass der Zugang zur gesperrten Website vom Provider ermöglicht wird, reicht schon die bloße Behauptung des Rechteinhabers, dass der Provider die von ihm zu treffenden Maßnahmen unterlassen habe, um eine Exekutionsbewilligung zu erhalten.

„Egal wofür sich der Anbieter letztendlich entscheidet, er setzt sich immer dem Klagsrisiko aus – entweder durch die angeblichen Rechteinhaber oder durch seine eigenen Kundinnen und Kunden, die den Zugriff auf gesperrte Seiten bei ihm einfordern können“, fügt Maximilian Schubert vom Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA) hinzu.

Was darf gesperrt werden?

Die Provider müssen sich auch mit der Frage, welche Inhalte jetzt eigentlich wirklich gesperrt werden müssen, und welche nicht, beschäftigen. Dem VAP selbst geht es vor allem um Webseiten, die vorsätzlich und in kommerzieller Absicht Urheberrechtsverletzungen fördern und daraus ein Einkommen generieren. Laut Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, handelt es sich dabei um „rund 100 Seiten“ im Netz, die „strukturell rechtswidrig“ seien. Um so eine Seite (kino.to) ging es auch beim Vorabentscheid des EuGH und dem Prozess, der vorm Obersten Gerichtshof endete.

Für Müller zählt das Video-Portal YouTube nicht zu einer solchen „strukturell rechtswidrigen“ Seite. "YouTube setzt regelmäßig Aktivitäten, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Sie nehmen unlizensierte Inhalte auf Anfrage raus. Auch wenn die Lösung noch nicht zu unserer vollsten Zufriedenheit funktioniert, ist YouTube ein Beispiel für eine Seite, gegen die wir nicht vorgehen würden."

YouTube-Sperre nicht möglich

Wie aus einem Blogeintrag von Hans Peter Lehofer, der OGH-Bescheid analysiert hat, hervorgeht, wäre das auch gar nicht möglich, weil sonst das Recht der Nutzer auf Informationszugang verletzt würde. „Eine Sperrverfügung ist nur für echte „Piraterie“-Websites möglich. Eine Sperrverfügung betreffend den Zugang zu YouTube, weil dort auch urheberrechtlich geschützte Werke verfügbar sind, wäre nicht möglich.“ Internetprovider dürfen selbst auf Wunsch der Content-Industrie keine weitergehenden Sperren vornehmen, als sie der EuGH für Sperrverfügungen für zulässig erachtet, so Lehofer.

Konkret hieß es im OGH-Verfahren zu kino.to nämlich: "dass die Website, auf die sich die beantragte Anordnung bezieht, darauf angelegt war, Nutzern ohne Zustimmung der Berechtigten in großem Umfang den Zugang zu geschützten Filmwerken zu ermöglichen; dass es dort auch rechtmäßig zur Verfügung gestellte Inhalte gegeben hätte, die von einer Sperre ebenfalls erfasst würden, ist nicht hervorgekommen. Eine Sperre greift daher nach derzeitiger Bescheinigungslage nicht in das vom EuGH betonte Recht der Nutzer auf rechtmäßigen Zugang zu Informationen ein."

Futurezone-Leser gegen Netzsperren

Futurezone-Leser scherzten zuvor bereits: „Wo darf man melden? Ich habe Urheberrechtsverletzungen auf diesen Domains gefunden: Facebook.com, Google.com, Wikipedia.org, Amazon.de, YouTube.com.“ Möglich ist, dass die Provider mit derartigen Aufforderungen sehr wohl konfrontiert sein werden, schließlich gibt es nicht nur den VAP, der entsprechende Forderungen stellt. Die Provider müssen dann selbst – ohne Richterbeschluss – entscheiden müssen, was sie in so einem Fall tun.

Unter den über 1000 futurezone.at-Lesern, die bei unserer Umfrage „Sind Netzsperren eine vertretbare Lösung?“ mitgemacht haben, lehnten übrigens 93,5 Prozent Netzsperren klar ab. Nur 3,8 Prozent befürworten diese Maßnahme, 2,6 Prozent haben dazu keine Meinung. „Auf Wiedersehen, freies Internet und hallo Nordkorea“, schrieb ein Leser. „Vielleicht ist mittlerweile besser in China zu surfen“, ein anderer. „Man könnte auch die Asfinag verpflichten die Autobahnausfahrt Landstraßer Hauptstraße zu sperren, weil dort im 11. Bezirk ein Drogendealer wohnt und die Leute auf dem Weg zu ihm fahren“, so ein Beispiel aus der „analogen Welt“.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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