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Nach OGH-Urteil

Provider erhalten erste Aufforderungen zu Netzsperren

Internetprovider können bei Urheberrechtsverletzungen mit einer Zugangssperre beauftragt werden, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag in einem Beschluss. Der Verein für Antipiraterie (VAP) lässt nun keine Zeit verstreichen, um erste Aufforderungsschreiben an Internetprovider zu verschicken, um Zugangssperren zu „strukturell rechtswidrigen Webseiten“ zu erwirken. „Wir werden einige große Unternehmen sehr rasch anschreiben und ihnen eine kurze Frist setzen. Sie werden aber keine Liste von hunderten Seiten bekommen, sondern wir werden uns zu Beginn ein bis vier Seiten vornehmen, die eindeutig dem kino.to-Raster entsprechen“, erklärte Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, gegenüber der futurezone. Einige der Websites, gegen die der VAP nun vorgehen wird, werden kino.to auch vom Namen her sehr ähneln, wie Müller erklärt. So könnte etwa kinox.to betroffen sein.

Weitere Prozesse möglich

Internet Service Provider (ISPs) sind nach dem Beschluss dazu verpflichtet, ihren Kunden auf Aufforderung den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Angeboten wie kino.to nicht mehr zu vermitteln. ISPs müssen, sobald sie eine ausreichende Aufforderung des Rechteinhabers erhalten, selbst entscheiden, ob eine Zugangssperre zu einem konkreten Portal geboten ist und wie diese technisch umgesetzt werden soll. Der Anwalt des VAP, Nikolaus Kraft, sieht in der Klarstellung durch den OGH eine Stärkung der „Rechtsicherheit“ für Rechteinhaber. „Provider können es natürlich auch darauf ankommen lassen und vor Gericht gehen. Kommt es zu einer gerichtlichen Anordnung, haben sie aber letztendlich die Prozesskosten zu tragen“, erklärt Kraft.

Wie die Internetprovider auf diese Aufforderungsschreiben reagieren, ist völlig offen. Der VAP-Geschäftsführer wünscht sich, dass in derartige Prozesse (von der Aufforderung bis zur Sperre) eine gewisse Struktur reinkommen wird. „Es hat bereits ein erstes Gespräch mit der Telekomwirtschaft gegeben, aber damals hatten die Provider noch gehofft, dass es mit der Urheberrechtsnovelle zu einer klaren gesetzlichen Regelung kommen wird. Die Novelle ist aber noch nicht fertig und nun sollte man sich überlegen, ob man weitere gezielte Gespräche für ein geordnetes Vorgehen führt“, so Müller.

ISPA fordert zentralen Transparenzbericht

Auch der Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA), der Netzsperren dezidiert ablehnt, wünscht sich klare Verfahrensregeln – allerdings in etwas anderer Form als der VAP. „Richter sollen über die Zulässigkeit entscheiden und sollen auch jährlich überprüfen, ob eine Sperre noch notwendig ist, damit es zu keinen Sperrfriedhöfen kommt. Außerdem muss es einen zentralen Transparenzbericht über die Anzahl aller Netzsperren von behördlicher Seite geben. Hier ist das Justizministerium in die Pflicht zu nehmen“, fordert Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA.

Bei den kleineren ISPs sei zudem geplant, dass auf den gesperrten Webseiten darauf hingewiesen wird, wer die Sperre beantragt hat. „Eine Filmfirma wie Constantin Film muss sich dann dafür rechtfertigen“, sagt Schubert. „Man muss auf beiden Seiten transparent und ehrlich sein. Es müssen auch die genannt werden, die die Netzsperren forciert haben.“ Schubert glaubt zudem, dass es noch einige Provider auf einen Prozess ankommen lassen werden. „Es wird zu weiteren Musterprozessen kommen“, so der ISPA-Generalsekretär. „Spannend wird auch, wer außer dem VAP noch an die Internetprovider mit Aufforderungsschreiben herantreten wird. In Deutschland gibt es beispielsweise einige Kanzleien, die die Rechte von Fotografen wahrnehmen.“

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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