Geleakt

Netzsperren und Staatstrojaner unter EU-Terrordeckmantel

Noch vor dem Sommer winkte der EU-Innenausschuss eine neue EU-Richtlinie zur Terrorismus-Bekämpfung durch den Ausschuss. Nun, einige Monate und einige Triloggespräche zwischen Parlament, Rat und Kommission später, gibt es einen neuen, akkordierten Entwurf dazu vom 11. November, der von netzpolitik.org geleakt wurde (PDF).

Bereits in der Fassung, die vom LIBE-Ausschuss im EU-Parlament beschlossen wurde, waren Netzsperren und andere Grundrechtseingriffe vorgesehen. Diese bleiben im neuen Entwurf enthalten, sind jedoch noch um den Eingriff der Möglichkeit eines sogenannten „Staatstrojaners“ erweitert worden.

Netzsperren

EU-Mitgliedsstaaten werden etwa dazu angeregt, Online-Propaganda aus dem Netz zu entfernen oder den Zugang zu diesen Inhalten zu blockieren. Das soll einerseits durch Selbstverpflichtungen der Diensteanbieter geschehen, andererseits durch staatliche, sanktionsbewehrte Anordnungen. Damit würden Netzsperren ohne richterlichen Beschluss in Europa salonfähig gemacht.

Weiterhin schwammig ist die Definition von „Terrorismus“ und „radikalisierten Personen“: Es gibt keine trennscharfen Definitionen dieser Begriffe. Die vagen Formulierungen könnten auch auf anderes regierungskritische Verhalten innerhalb und außerhalb der EU umgedeutet werden, kritisierten Bürgerrechtsorganisationen“ bereits in der vorherigen Fassung.

Staatstrojaner

Neu hinzugekommen ist im akkordierten Entwurf, dass EU-Staaten „effektive“ Methoden einsetzen dürfen, wenn es darum geht, terroristische Aktivitäten aufzuklären. Neben einer Telekommunikations- und Videoüberwachung zählen dazu auch „das Abhören von Kommunikation“. Die EU-Richtlinie würde damit also auch dem europaweiten Einsatz von Staatstrojanern ermöglichen.

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