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EU-USA

PNR-Deal: "Aus Datenschutzgründen abzulehnen"

SPÖ und ÖVP haben im EU-Unterausschuss am 5. April 2011 im Nationalrat eine eindeutige Positionierung zur Verwendung und Speicherung von Fluggastdaten abgegeben. Zudem hat sich auch der Datenschutzrat in dieser Frage sehr klar positioniert und den Vorschlag der Kommission aus Datenschutzgründen abgelehnt", sagte Maier am Mittwoch.

Österreich hatte sich am Tag zuvor in Brüssel, ebenso wie Deutschland und Frankreich, bei der Abstimmung der Innenminister im EU-Rat seiner Stimme enthalten. Das Abkommen bekam dennoch - durch die Zustimmung der anderen EU-Staaten - "grünes Licht".

Maier kritisiert nun (wie zuvor zahlreiche Datenschutzexperten), dass die EU-Kommission bei den Verhandlungen mit den USA keine einzige zentrale Datenschutzforderung durchsetzen konnte. Dabei soll das Abkommen (wie berichtet) künftig für sieben Jahre gültig sein und dann automatisch verlängert werden.

Übermittlung an Drittstaaten

Das Abkommen verpflichtet Fluggesellschaften, 19 Datenkategorien, das sind allerdings rund 70 Einzeldaten, an die US-Behörden weiterzugeben. Dazu gehören unter anderem Name, Adresse, Sitzplatz-und Kreditkartennummer jedes EU-Passagiers, der in die USA einreist. Terrorfahnder wie der US-Geheimdienst CIA können die Angaben für die Suche nach Terroristen oder Schwerverbrechern auswerten. Allerdings darf das US-Heimatschutzminsterium (DHS) die Daten auch an Drittstaaten weitergeben (die futurezone hat berichtet), und zwar im Notfall auch ohne Datenschutzgarantien.

Wie der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx kritisierte auch Maier die Speicherdauer von 15 Jahren. „Es gibt keine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag zur Speicherung von Flugpassagierdaten. Ganz im Gegenteil: Der Datenspeicherzeitraum wurde von fünf auf fünfzehn Jahre ausgedehnt."

"Verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung"
Grundsätzlich festgehalten wurde im beschlossenen Antrag des EU-Unterausschusses auch, dass die Speicherung persönlicher Daten aller Flugreisenden im vorgeschlagenen Ausmaß, unabhängig eines konkreten Verdachts, in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Privatleben und Datenschutz steht und eine europarechts- und verfassungskonforme Umsetzung nur durch eine gesetzliche Regelung, die sich durch Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit auszeichnet, möglich ist.

„Diese Schlussfolgerung gilt noch immer und dieser widerspricht unter anderem eine 15 Jahre lange Speicherung der Daten. Das ist eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung der neuen Art, an der grundsätzlichen Kritik hat sich trotz dieses Beschlusses der Innenminister nichts geändert“, so Maier.

Nach dem EU-Rat befasst sich als nächstes (im kommenden Jahr) das EU-Parlament mit der Causa. Hier hatten zuletzt 21 NGOs, darunter auch einige österreichische, einen Brief an die Abgeordneten des EU-Parlaments geschickt, um auf die Probleme des Abkommens aufmerksam zu machen.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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