Handelsabkommen

Polnische Experten: ACTA verfassungswidrig

ACTA (kurz für Anti-Counterfeiting Trade Agreement)  schränke die Rechte von Beklagten ein und berge die Gefahr, dass missbräuchlich auf persönliche Daten zugegriffen werde, fasste die Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna“ am Mittwoch die Rechtsmeinungen von polnischen Verfassungsexperten zusammen, die ACTA im Auftrag des Büros für Analysen im polnischen Parlament untersuchten.

Nach dem Rechtsgutachten von Verfassungsrechtler Ryszard Piotrowski steht das Dokument völlig im Gegensatz zum polnischen Recht. Ähnliche Schlussfolgerungen beinhaltet das Gutachten von Boguslaw Banaszak. ACTA kümmere sich vor allem um die Interessen von Rechteinhabern, so die Experten.

Missbrauch befürchtet
ACTA gibt Anlass zur Sorge über den möglichen Missbrauch des Rechts auf Zugang zu persönlichen Daten von Personen, die im Verdacht stehen, Urheberrechte zu verletzen“, erklärte Ewa Wojnarska-Krajewska, Rechtsexpertin des Analysebüros des polnischen Parlaments, der Zeitung.

Polen hatte das Abkommen Ende Jänner unterzeichnet, die Ratifizierung von ACTA aber nach massiven Protesten der Bevölkerung Anfang Februar ausgesetzt.

EU-Gericht prüft
Vergangene Woche kündigte die EU-Kommission an, ACTA vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Das EU-Parlament will das Abkommen ebenfalls dem EuGH zur Prüfung vorlegen, sagte David Martin, der Berichterstatter des für ACTA federführenden Ausschuss für Internationalen Handel (INTA), am Dienstag. Mit dem Ergebnis der EuGH-Prüfung wird frühestens in einem Jahr gerechnet.

Erst danach wird das EU-Parlament über ACTA abstimmen. Dem österreichischen Nationalrat, der ACTA ebenfalls noch zustimmen muss, wird das Abkommen erst nach der Abstimmung im EU-Parlament vorgelegt, hieß es zuletzt aus der Bundesregierung.

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