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Urteil

RTR verbietet A1 Datendrosselung bei "Free Stream"

Die Telekom Control Kommission (TCK), die bei der österreichischen Regulierungsbehörde RTR angesiedelt ist, hat entschieden, dass die "Free Stream"-Angebote des Mobilfunkanbieters A1 den geltenden Gesetzen widersprechen. "Free Stream" kann als Zusatzpaket zu A1-Tarifen gebucht werden und erlaubt es, Inhalte bestimmter Streaming-Anbieter zu konsumieren, ohne dass sie das laut Vertrag verfügbare Datenvolumen beeinflussen.

In den Nutzungsbedingungen führt A1 allerdings aus, dass es sich vorbehält, bei Nutzung dieser Angebote die Bandbreite zu reduzieren, was auch zu Qualitätseinbußen führen könne. Dieses Traffic Shaping ist laut Urteil der TCK nicht erlaubt. A1 hat jetzt acht Wochen Zeit, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, kann aber noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof einbringen.

Am Modell Free Stream will A1 weiterin festhalten: "Wir sehen uns durch die Entscheidung der Regulierungsbehörde bestätigt, dass unser innovatives A1 free stream Produkt weiterhin uneingeschränkt und ohne Datenvolumen zu verbrauchen genutzt und gekauft werden kann. Lediglich ein - für die Kunden sogar noch vorteilhafterer - Teilaspekt muss ggf binnen 8 Wochen adaptiert werden. Nichtsdestotrotz teilen wir diese rechtliche Auffassung der Regulierungsbehörde nicht und behalten uns rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung vor", schreibt A1 in einer Stellungnahme.

A1-TV

In einer zweiten Entscheidung kommt die TCK zudem zum Schluss, dass A1 sein Streaming-Produkt "A1 TV" durch technische Maßnahmen bevorzugt. Auch das wird dem Mobilfunkbetreiber untersagt. A1 bevorzugt derzeit den hauseigenen Videostreamingdienst, was dem Prinzip der Gleichbehandlung von Datenströmen zuwiderläuft und konkurrierende Produkte benachteiligt. A1 biete sein Streaming-Angebot laut TCK als sogenannten Spezialdienst an, was laut der Regulierungsbehörde aber nicht gerechtfertigt ist. A1 wird eine Frist von drei Jahren gewährt, um die Bevorzugung seines Dienstes zu beenden. "Auch hier teilen wir diese rechtliche Auffassung der Regulierungsbehörde nicht und prüfen derzeit weitere Schritte. Für A1 TV Kunden ändert sich aktuell nichts", sagt A1.

Auch die automatische Trennung der Verbindung von Privatinternetkunden nach 24 Stunden weist die TCK zurück. Hier hat A1 sechs Monate Zeit, den Zeitraum bis zu einer automatischen Trennung der Verbindung auf 31 Tage zu erhöhen. Auf Wunsch muss A1 seinen Kunden künftig zudem ohne Zusatzkosten eine eigene öffentliche IP Adresse (statt einer mit anderen Teilnehmern geteilten) zuweisen. Bereits eingehobene Entgelte sind rückwirkend bis 30.4.2016 zurückzuzahlen. A1 kann auch hier noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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