Einführung

Smart Meter: AK fordert mehr Rechte für Stromkunden

Möglich sein sollten unter anderem ein nachträgliches Opt-out oder Opt-in, so die AK am Montag. Auch bei Ablehnung (Opt-out) eines Smart Meter werde ein neuer digitaler Stromzähler eingebaut, da die alten analogen Ferraris-Zähler über kurz und lang nicht mehr erhältlich sein werden. Bei diesen digitalen Stromzähler müssten aber die aus datenschutzrechtlicher Sicht „problematischen“ Funktionen nachweislich deaktiviert sein, der Zähler dürfe keine Daten speichern und keine Daten täglich übertragen. Nur einmal im Jahr, wenn die Rechnung fällig ist und bei Preisänderungen, könne ein Zählerstand über eine Datenleitung übertragen werden.

Damit die für Konsumenten „unselige Diskussion“ über die 5-Prozent-Grenze beim Opt-Out beendet werde, fordert die AK, dass der „Opt-out digitale Zähler“ auf die Smart-Meter-Quote angerechnet wird. Gleichzeitig soll sowohl ein nachträgliches Opt-Out (Funktionen deaktivieren) als auch ein nachträgliches Opt-In (Funktionen aktivieren) möglich sein. Das sei vor allem für den Wohnungswechsel wichtig.

Gefordert werden daher entsprechende Anpassungen bei der Smart-Meter-Einführungsverordnung. Zudem sollte die EU-Vorgabe von 80 Prozent Flächendeckung bis 2020 ausreichen. In Österreich sollen bis Ende 2019 mindestens 95 Prozent aller Haushalte mit Smart Meter ausgestattet sein. Derzeit sind es nach Angaben der Energieregulierungsbehörde E-Control rund 9 Prozent.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare