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© Barbara Gindl, apa

Anti-Terror-Paket

SPG: Polizeibefugnisse teilweise entschärft

Das Innenministerium hat die erweiterten Befugnisse für die Exekutive im Zuge des Anti-Terror-Pakets zum Teil wieder leicht entschärft beziehungsweise konkretisiert. So müsse nun vor jeder Observation einzelner Terrorverdächtiger eine konkrete Begründung für derartige Maßnahmen angegeben werden, berichtet die „Presse“ (Donnerstag-Ausgabe). Neu in der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz ist auch eine explizite Bestimmung zur Löschung gesammelter Daten.

Heftige Kritik
Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wurde nach ihrer Bekanntmachung von Menschenrechtsiorganisationen, Datenschützern und Rechtsexperten heftig kritisiert. Die Regierungsparteien einigten sich schließlich auf ein öffentliches Hearing im Innenausschuss des Nationalrats.

Kein Richtervorbehalt
Eine Genehmigung durch einen Richter - wie von vielen Kritikern verlangt - soll bei den polizeilichen Maßnahmen zwar auch weiterhon nicht kommen. Stattdessen soll aber die Rolle des Rechtsschutzbeauftragten aufgewertet werden.

Konkret muss dem Rechtsschutzbeauftragten vor der Genehmigung der sogenannten erweiterten Gefahrenerforschung nun mitgeteilt werden, ob mit Gewalt aus weltanschaulich-religiösen Motiven zu rechnen sei. Auch bei der Wegweisung von Einzelpersonen bei Hausbesetzungen soll es Änderungen geben: Nicht die Polizei allein dürfe nun darüber entscheiden, sondern nur nach ausdrücklichem Verlangen des Grundbesitzers.

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