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Erste Bilanz

Staatsschutzgesetz: Sechs Personen präventiv verfolgt

Eine positive Bilanz über das Mitte des Vorjahres in Kraft getretene Polizeiliche Staatsschutzgesetz hat der Rechtsschutzbeauftragte beim Innenministerium, Manfred Burgstaller, gezogen. Nach dem Inkrafttreten haben sich im zweiten Halbjahr 2016 die Verfassungsschützer zehn Mal wegen möglicher Einzeltäter mit einem drohenden verfassungsgefährdenden Angriff bei ihm gemeldet, teilte Burgstaller mit.

Präventiv verfolgt

Da sich die Meldungen zum Teil wiederholten, waren sieben Personen tatsächlich davon betroffen. Eine davon wollte verbotenerweise Waffen außer Landes bringen. Bleiben also sechs Personen, die zur Abwehr von Terror in Österreich präventiv staatspolizeilich verfolgt wurden. Der Einsatz von Vertrauenspersonen, die sich mit Ermittlungsaufträgen in der Szene bewegen, wurde drei Mal beantragt und bewilligt. „Sieben oder acht Mal“ wurden die Verbindungsdaten (Handy, Internet) bei Telekombetreibern nachgefragt.

Burgstaller zieht aus diesen Zahlen einen positiven Schluss: „Das Gesetz hat einen dringenden praktischen Bedarf erfüllt.“ Man müsse zwar noch vorsichtig sein, weil der Beobachtungszeitraum sehr kurz ist. „Aber mit diesem Vorbehalt kann ich sagen: Das Gesetz hat sich bewährt“, meint der Rechtsschutzbeauftragte.

Drittelbeschwerde

Ob es allerdings unverändert in Kraft bleiben kann, wird sich erst zeigen. FPÖ und Grüne haben gemeinsam eine Beschwerde dagegen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, die Prüfung beim Höchstgericht läuft noch. Kritiker des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes haben sich schon vor der Beschlussfassung an den erweiterten Befugnissen für die Ermittler gestoßen. Besonders umstritten waren von Anfang an vor allem der Einsatz von externen Vertrauenspersonen sowie dass die Kontrolle nicht Richtern sondern den Rechtsschutzbeauftragten obliegt.

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