"Schwänzer" kommen vor allem aus Reihen der SPÖ
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Netzpolitik

Umweltverträglichkeitsprüfungen: NGOs sollen Daten herausgeben

Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ haben einen Abänderungsantrag zum geplanten neuen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz eingebracht. Demnach sollen in Zukunft nur noch Umweltschutzorganisationen teilnehmen dürfen, die mindestens 100 Mitglieder haben. Zudem sollen diese NGOs ihre Mitglieder offenlegen müssen. Kritiker sehen einen Angriff auf die Umweltschutzorganisationen und einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Die geplante Einschränkung der Beteiligung von Umweltschutzorganisationen bei Umweltrechtsmaterien würde für viele Organisationen das Aus bedeuten. "Es bleiben vielleicht noch 20 über, aber wir müssen das noch genau erheben", sagte Thomas Alge, Geschäftsführer von Ökobüro, der APA. Die Änderungen würden zudem einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich ziehen.

Eigentlich hätte die Rolle der NGOs bei Genehmigungsverfahren mit der Aarhus-Konvention gestärkt werden sollen. Diese räumt behördlich anerkannten Umweltschutzorganisationen ein Mitspracherecht bei der Genehmigung von Großprojekten ein. In Österreich wären dies derzeit laut Alge rund 60. Diese Zahl dürfte nun erheblich heruntergehen: Mit der Abänderung sind nämlich Vereine, die weniger als 100 Mitglieder haben, von Umweltverfahren ausgeschlossen. "Es gibt viele Organisationen, die keine 100 Mitglieder haben", sagte der Geschäftsführer.

Datenschutzgrundverordnung

Als neue NGO spontan an einem Umweltverfahren beteiligt zu werden, ist - auch mit den notwendigen Mitgliedern - rechtlich nicht möglich. Um als Umweltorganisation amtlich zugelassen zu werden, muss die NGO bereits heute zumindest drei Jahren vor Antragstellung tätig gewesen sein. Spontan können lediglich Bürgerinitiativen gegründet werden, die aber nicht für alle Verfahren zugelassen sind.

NGOs mit den notwendigen Mitgliedern müssen künftig zudem ihre Mitgliedsliste mit Namen und Adresse offenlegen. "Das verstößt klar gegen die Datenschutzrichtlinie", sagte Alge. Dies meinte auch SPÖ-Datenschutzsprecher Walter Bacher: "Diese Bestimmung verstößt eindeutig gegen die Datenschutzgrundverordnung, nämlich gegen Artikel 5, der verlangt, alle Datenverarbeitungen auf den notwendigen Zweck zu beschränken, also der den Grundsatz der Datenminimierung festlegt."

EuGH

Zudem sei auch das Recht auf freie Vereinsbildung gefährdet. Nicht umsonst müssten Vereine laut Vereinsrecht nur die nach außen auftretenden Personen - wie Vorstand oder Kassier - öffentlich machen. "Wenn Umwelt-NGOs nun alle Vereinsmitglieder mit Namen und Adresse nennen müssen, verstößt das eindeutig gegen dieses Grundrecht", sagte Bacher.

Alge ging davon aus, dass die Abänderungen bei den Umweltverfahren letztendlich rechtlich nicht haltbar sein würden. "Der Europäische Gerichtshof ist für einen möglichst weiten Zugang für die Bürger. Hier geschieht nun genau das Gegenteil", sagte der Geschäftsführer. Nun drohe ein "jahrelanger Rechtsstreit, in dem Rechtsunsicherheit herrscht". Die in dem Zeitraum durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen könnten dann nämlich vom EuGH wieder aufgehoben werden.

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