Klage

UPC muss Streaming-Webseite kino.to sperren

Der Verein für Verein für Antipiraterie (VAP) hat durch eine Unterlassungklage erwirkt, dass der Breitbandanbieter UPC das Webportal kino.to für seine Kunden sperren muss. Das Portal stellt eine Sammlung an Spielfilmen und TV-Serien bereit, die gestreamt werden können.

In einer Aussendung teilt der VAP am Dienstag mit, dass UPC die Domain www.kino.to samt den IP-Adressen, unter denen die Streaming-Plattform erreicht werden kann, nicht mehr zugänglich machen darf. Laut eigenen Angaben beruft sich der VAP auf auf die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht genannte Unterlassungspflicht von Internet Providern, die eintritt, sobald der Provider von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt. Das zuständige Gericht ist der Argumentation gefolgt und ordnete die Sperrung an. Jene ist jedoch nicht sofort aktiv, "damit die Entscheidung wirksam werden kann, müssen die Filmunternehmen aber noch eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen", hieß es in der Aussendung.

"Jubelmeldungen kommen verfrüht"
"Jubelmeldungen des VAP sind zu diesem Zeitpunkt noch verfrüht", sagte Andreas Wildberger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet Service Provider (ISPA), zur futurezone. "Das ist eine erstinstanzliche Entscheidung, es können noch Rechtsmittel ergriffen werden." Konkrete Aussagen zur Verfügung könne Wildberger jedoch nicht machen, da ihm das Papier im genauen Wortlaut noch nicht vorliege.

In einer Aussendung vermutet Wildberger, dass die Enscheidung nicht bestehen bleiben wird:  "Die geforderten Sicherungsleistungen zeigen, dass durchaus damit gerechnet wird, dass diese Entscheidung im weiteren Instanzenzug revidiert werden wird."

"Provider zur Kontrolle der transportierten Inhalte zu verpflichten, ist völlig unangebracht. Das ist, wie wenn die ASFINAG verpflichtet werden sollte, AutobahnnutzerInnen zu kontrollieren, ob schwarz kopierte DVDs im Kofferraum transportiert werden. Denn die ASFINAG macht den Transport der DVDs erst möglich. Warum erhält die ASFINAG keine einstweilige Verfügung?" fragt Wildberger in der Aussendung.

UPC: "Wir respektieren die Entscheidung"
UPC erklärte in einer Stellungnahme, dass der erstinstanzliche Richterspruch akzeptiert werde, jedoch überprüft werden soll. "Wir werden diese Entscheidung genau analysieren", kündigte der Provider an.

Gleichzeitig sieht sich UPC nicht als kontrollierende Instanz: "Grundsätzlich sind wir aber der Meinung, dass es für einen Internet Service Provider wie UPC nicht richtig ist, irgendeine Art von Kontrolle darüber auszuüben, welche Internet-Inhalte unseren Kunden zugänglich gemacht werden. Weiters sind wir der Meinung, dass dies ausschließlich eine Frage der Gerichte und des Gesetzgebers ist."

Das Unternehmen hält fest, dass die einstweilige Verfügung zugestellt wurde, jedoch erst dann gültig ist, wenn der Kläger eine Sicherheitsleistung beim Gericht hinterlegt hat. Sobald das geschieht, wird der Provider kino.to für seine Kunden sperren.

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Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

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