Urheberrecht: Eine Novelle mit Fragezeichen
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Die Vorschläge des Justizministeriums zur Urheberrechtsreform seien noch verbesserungsbedürftig, sagte Georg Kathrein, Sektionschef des Ressorts, am Donnerstag bei einer Diskussionsveranstaltung im Wiener e-center. "Es werden wohl nicht alle Überlegungen im Vorentwurf umgesetzt werden", so der Ministerialbeamte. "Es ist aber nötig, dass man sie diskutiert." Offene Fragen gäbe es unter anderem bei der Urheberrechtsabgabe und bei der Rechtsdurchsetzung von Urheberrechtsvergehen.
Zur Erinnerung: Ein Ende November an die Öffentlichkeit gelangtes Arbeitspapier (samt Erläuterungen) zur Urheberrechtsreform des Ministeriums sorgte bei fast allen Betroffenen - mit Ausnahme der Rechteinhaber -
"Noch nicht das Gelbe vom Ei"
Das Justizministerium bekenne sich zur Anonymität im Internet und zum Datenschutz, sagte Kathrein. Zivilrechtliche Ansprüche bei Urheberrechtsvergehen müssten aber geltend gemacht werden können. Dabei müssten die Rechte von Rechteinhabern und Nutzern abgewogen werden. Er verwies auf die in dem Arbeitspapier vorgesehene richterliche Prüfung bei der Beauskunftung von Daten zu Inhabern von IP-Adressen, denen Urheberrechtsverstöße vorgeworfen werden. Die Vorschläge seien aber noch nicht das Gelbe vom Ei, räumte Kathrein ein.
Klaus Steinmaurer, Leiter der Rechtsabteilung bei T-Mobile Austria, warnte davor, dass mit dem Zugriff auf Vorratsdaten bei der Beauskunftung von Urheberrechtsverstößen Schleusen geöffnet würden. Die Zugriffsschwelle auf Vorratsdaten sei bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich ohnehin schon sehr nieder: "Wahrscheinlich, weil wir zu wenige Terroristen haben." Eine Ausweitung der Beauskunftung von Vorratsdaten auf den zivilrechtlichen Bereich, würde zu einer Werteverschiebung führen. Auch Rene Bogendorfer von der Sparte Information & Consulting in der Wirtschaftskammer (WKO) sagte: "Das Problem ist, wenn ich die `Büchse der Pandora` öffne, wie krieg ich sie wieder zu."
"Kein Zugriff auf Vorratsdaten"
"An der Vorratsdatenspeicherung wollen wir nicht anstreifen", sagte Kathrein. Möglich sei, dass nur Daten, die bei den Internet-Anbietern noch zu Betriebszwecken vorhanden sind, beauskunftet werden. "Wenn die Daten vorhanden sind, muss man sie herausgeben. Wenn nicht, hat man eben Pech gehabt."
Es könne auch nicht sein, dass Studenten ihre gesamten Verdienste aus einem Ferialjob an Abmahnanwälte zahlen müssten, nur weil sie im Netz Files herauf- und heruntergeladen haben. "In diese Richtung denken wir", sagte Kathrein: Eine Lösung werde aber wohl noch einige Zeit dauern.
Kompromiss zur "Festplattenabgabe" gesucht
Die vom Justizministerium vorgeschlagene Ausweitung der Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien jeglicher Art, also auch auf Computerfestplatten, verteidigte Kathrein. "Die Frage ist, wie man zu einer angemessenen, die Nutzer nicht allzu sehr belastenden Art der Vergütung kommt", sagte der Ministerialbeamte. Speichermedien würden als Vervielfältigungsträger in Anspruch genommen, das Ministerium habe daher die Ausweitung der "Leerkassettenvergütung" vorgeschlagen.
T-Mobile-Justiziar Steinmaurer kritisierte, dass die Tarife für die Festplattenabgabe von Verwertungsgesellschaften festgesetzt werden könnten. "Private Interessensverbände haben ein Recht eine Steuer festzulegen". Fraglich sei auch, ob eine solche Abgabe auf Speichermedien mit der zunehmenden Verbreitung von Cloud Computing und Streaming-Diensten in naher Zukunft noch aktuell sei.
WKO-Vertreter Bogendorfer verwies auf Doppelbelastungen von Konsumenten durch die Abgabe. Bezahlte Downloads könnten nur auf der Festplatte gespeichert werden. Auf Computern würden sich darüber hinaus auch viele selbst erstellte Inhalte von Konsumenten befinden.
EU-weite Regelung gefordert
Eine Abgabe auf Speichermedien führe auch zu Wettbewerbsnachteilen für österreichische Händler und Anbieter. Konsumenten könnten online problemlos Festplatten in Ländern bestellen, in denen die Abgabe niedriger oder, wie etwa in Großbritannien, gar nicht eingehoben werde. Bogendorfer sprach sich ebenso wie Steinmaurer für eine EU-weite Regelung zu einer Urheberrechtsabgabe für Privatkopien aus.
Auf eine europäische Regelung könne man angesichts der schwindenden Einnahmen für Künstler nicht warten, meinte Kathrein. Bis eine solche Lösung in der EU verabschiedet und in Österreich gesetzlich umgesetzt werde, könne es bis zu fünf Jahren dauern. Die österreichische Wirtschaft werde mit der Abgabe auf Speichermedien wohl nicht zusammenbrechen. Es müsste jedoch darauf geachtet werden, dass die Beträge nicht exorbitant steigen: "Es wird einen Kompromiss geben müssen."
Zeitplan und Inhalt der Novelle ungewiss
Ursprünglich wollte das Ministerium seinen Entwurf zur Urheberrechtsnovelle im Frühjahr vorlegen. Noch vor dem Ende der Legislaturperiode sollte sie dann im Juni im Nationalrat beschlossen werden und im November in Kraft treten. Ob der Zeitplan hält und welche Punkte die Novelle tatsächlich umfassen wird, bleibt abzuwarten.
Fraglich ist auch, ob das Parlament dem Entwurf zustimmt. SPÖ-Kultursprecherin Sonja Ablinger hatte zuletzt die Zustimmung ihrer Partei zu einer Urheberrechtsreform von einem Urhebervertragsrecht, das Künstlern mehr Rechte gegenüber Verwertern einräumt, und der Ermöglichung nichtkommerzieller Werknutzungen im Netz,
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