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Gerichtsentscheid

US-Behörden dürfen Datenzentren in Europa anzapfen

Einem aktuellen Urteil eines New Yorker Bundesgerichts zufolge müssen US-Unternehmen wie Microsoft und Google Behörden Zugriff auf Kundendaten gewähren, selbst wenn diese Daten im Ausland gespeichert wurden. Die Entscheidung, so sie sich in den USA durchsetzen wird, würde speziell auf Europa zugeschnittene Cloudlösungen von US-Anbietern ad absurdum führen.

US-Firmen wollen europäische Lösung

So weisen einige US-Anbieter aufgrund des NSA-Skandals und Bedenken von EU-Datenschützern auf europäische Datenzentren hin, die ihren Kunden zur Verfügung gestellt werden. Viele Anbieter planen zudem, spezielle Dienste anzubieten, mit denen europäische User beruhigt werden sollen. Gleichzeitig wollen die US-Anbieter auch gerüstet sein, wenn die EU-Datenschutzrichtlinie in Kraft tritt, die unter anderem auch verbindliche Regeln für Cloud-Anbieter in Europa aufstellen soll.

Wie etwa der deutsche Datenschützer Peter Schaar kritisch in seinem Blog anmerkt, durchkreuzt das Gericht "die von einigen US-Unternehmen unternommenen Anstrengungen, ausländischen Kunden sichere und vertrauenswürdige Internet-Dienste anzubieten, die durch das jeweilige nationale bzw. europäische Recht geschützt sind." Er sprach im Zusammenhang mit den Zugriffen von US-Behörden auch von einer Verletzung internationalen Rechts.

Ausländische User ohne Rechte

Kunden von US-amerikanischen Cloud-Unternehmen müssten folglich damit rechnen, dass ihre E-Mails und elektronisch gespeicherten Daten von US-Behörden abgefragt werden. Das sei insofern problematisch, da Personen, die sich nicht dauerhaft in den USA aufhalten, nach US-Recht kaum geschützt seien und nicht einmal das Recht hätten, sich vor US-Gerichten gegen die Praktiken amerikanischer Behörden im Umgang mit ihren Daten zu wehren, so Schaar weiter.

Als Begründung für das umstrittene Urteil gab das New Yorker Gericht unter anderem an, dass der Aufwand für US-Behörden viel zu hoch wäre, wenn man sich für die Datenabfragen erst mit anderen Regierungen abstimmen müsste. Ausgangspunkt war ein Fall, in welchem Microsoft Daten aus seinem Datenzentrum in Dublin nicht an US-Behörden herausrücken wollte, eben weil diese außerhalb der USA gespeichert worden seien.

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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