Europäische Vielfalt bei Netzneutralität
Europäische Vielfalt bei Netzneutralität
© Michael Wesseng

Urteil

US-Gericht weist Netzneutralitätsregeln der FCC zurück

In einem Rechtsstreit mit der Regulierungsbehörde FCC zum Thema Netzneutralität hat der US-Netzbetreiber Verizon nun von einem Bundesberufungsgericht in Washington Recht bekommen. Für die Regeln zur Netzneutralität, die von der FCC aufgestellt wurden, bedeutet das eine herbe Niederlage. Laut dem Urteil sei die FCC damit “zu weit gegangen”, den Netzbetreibern das Drosseln oder Blockieren bestimmten Webtraffics zu untersagen. Wie Bloomberg berichtet, wurden die Netzneutralitätsregeln nun der FCC zurückgesandt, die diese jetzt wohl neu überarbeiten wird.

Laut den Regeln hätten all jene Anbieter, die Breitbandinternet via Kabel anbieten, den gesamten Internetverkehr gleich behandeln müssen. Als Folge der Zurückweisung der Regeln könnte Firmen wie Amazon oder Netflix nun neue Gebühren für die schnellsten Verbindungen drohen.

“Falscher rechtlicher Rahmen”

Begründet wurde das Urteil damit, dass die FCC ihre Regeln innerhalb eines falschen rechtlichen Rahmen umgesetzt habe. Die Behörde habe es verabsäumt, Breitbandinternet als Netzbetreiber-Service zu klassifizieren bzw. ist es der FCC bei der Neuregelung im Jahr 2010 nicht gelungen, Breitbandnetze mit Telefonnetzen gleichzustellen.

Die Regulierungsbehörde will nun überlegen, das Urteil anzufechten, sagte Vorstand Tom Wheeler in einer Stellungnahme per E-Mail.

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