Verfahren

US-Justizministerium veröffentlicht Megaupload-Beweise

Das US-Justizministerium hat ein 191 Seiten langes Dokument veröffentlicht, in dem die Daten der Mitglieder-Datenbanken ausgewertet wurden. Das Dokument soll unter anderem beweisen, dass Megaupload die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte unterstützt haben soll. So erhielten beispielsweise knapp 43 Prozent aller auf Megavideo gehosteten Clips eine DMCA Takedown Notice aufgrund von Urheberrechtsverletzungen.

Klauen von YouTube-Videos

Doch so rasch Megaupload auch bei der Umsetzung der Löschanfragen reagierte, die Nutzer wollte man offenbar nicht bestrafen. So gab es 33 aktive Megaupload-Nutzer, von denen 10.000 oder mehr Links gelöscht wurden. Die Videos, die diese Nutzer hochgeladen haben, waren jedoch auch für insgesamt 475 Millionen Zugriffe verantwortlich und daher laut der Justizbehörde recht zuträglich für Megauploads Werbe-Geschäft. Zudem funktionierte das von Megaupload zur Verfügung gestellte Lösch-Tool nicht so, wie man glauben möchte. So wurden lediglich die Links deaktiviert, nicht aber die Dateien gelöscht, wie es eigentlich rechtlich erforderlich wäre.

Und auch das funktionierte nur dann, wenn der Urheberrechts-Inhaber alle Links der betreffenden Datei angab, sonst passierte gar nichts. Megaupload soll auch ein Tool entwickelt haben, mit dem zufällige YouTube-Videos auf Megavideo kopiert und ebenfalls zufälligen Megaupload-Nutzern zugeordnet wurden. Auch der Zähler, der zeigt, wie oft das Video angesehen wurde, wurde mit einer beliebigen Zahl versehen. Dieses Vorgehen fiel einem YouTube-Nutzer auf, dessen Video auf Megavideo landete, obwohl der Nutzer, der das Video dort hochgeladen haben soll, in diesem Zeitraum überhaupt nicht eingeloggt war.

27,2 Milliarden Views

Insgesamt sollen 43 Prozent aller Videos auf Megavideo eine Löschanfrage aufgrund von Urheberrechtsverletzungen erhalten haben. Die betreffenden Filme wurden mehr als 27,2 Milliarden Mal angesehen. Auch das Argument von Megaupload, man sei lediglich ein Cloud-Speicherdienst, auf dem Nutzer ihre privaten Dateien abgelegt haben, glaubt die Justizbehörde nicht so recht. Das sei zunächst vor allem durch das Funktionsprinzip gegeben: Lediglich Premium-Nutzer konnten Dateien unbegrenzt abspeichern, bei Free-Nutzern blieb es hingegen nur erhalten, wenn die Datei regelmäßig heruntergeladen wurde.

Insgesamt zählte Megaupload 66,6 Millionen registrierte Nutzer, davon waren lediglich 800.000 Premium-Mitglieder. Somit hätten lediglich 1,2 Prozent der registrierten Megaupload-Mitglieder es überhaupt als Cloudspeicher-Dienst nutzen können. Zudem war ein Großteil der registrierten Mitglieder lediglich als Downloader unterwegs, nur 5,86 Millionen von ihnen haben zumindest eine Datei hochgeladen.

Hilfe für andere Klagen

Die US-Regierung wollte diese Beweise veröffentlichen, sodass die betroffenen Rechteinhaber selbst Klage gegen Dotcom und die anderen Betreiber der Seite einreichen können. Megaupload protestierte gegen diese Maßnahme. Zu den veröffentlichten Beweisen zählen unter anderem auch Mails und mitgeschnittene Skype-Unterhaltungen, aus denen hervorgehen soll, dass die Megaupload-Betreiber von der missbräuchlichen Verwendung des Dienstes gewusst haben.

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