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Beratungen

USA wollen Mitspracherecht bei EU-Datenschutz

„So wie unsere internationalen Partner und die internationale Gemeinschaft Stakeholder in unserem Prozess sind, so glaube ich, dass wir Stakeholder im europäischen Prozess sind“, sagte Kerry vor Journalisten. Die im Januar als Entwurf vorgestellte neue Datenschutzverordnung der EU sieht vor, dass europäisches Recht auch dann greift, wenn Anbieter keinen Sitz in der EU haben, sich aber an Kunden in Europa wenden.

Territorialprinzip wenig zielführend

Bislang können die EU-Bestimmungen zum Datenschutz nur dann angewendet werden, wenn ein Anbieter eine Niederlassung in Europa hat, wie etwa Facebook mit seiner Vertretung in Irland. Dieses Territorialprinzip soll nun von einem als „Targeting“ bezeichneten Grundsatz abgelöst werden: Richtet sich ein Unternehmen mit seinen Produkten und Diensten an ein Publikum in der EU, muss es die dort geltenden Standards im Datenschutz einhalten. Bei Verstößen sieht die Verordnung ähnlich wie im Kartellrecht ein Bußgeldverfahren vor.

Auf die Frage nach Bedenken der USA zu diesem Entwurf sagte Kerry, er könne dazu nicht öffentlich Stellung nehmen. Der Entwurf der Datenschutzverordnung werde weiter geprüft, „und wir diskutieren darüber mit unseren Gesprächspartnern“. Die Internet-Wirtschaft sei von hoher wirtschaftlicher Bedeutung, betonte Kerry. Dabei spiele der Schutz der Privatsphäre eine große Rolle, weil nur so das Vertrauen der Nutzer gewährleistet werden könne.

USA will Übermittlung personenbezogener Daten absichern

Der Chefjurist im Wirtschaftsministerium äußerte die Hoffnung auf eine Verlängerung des Safe-Harbor-Abkommens mit der EU, das die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA sichert. Kerry sagte: „Wir können das Internet nicht balkanisieren, wir können an den nationalen Grenzen keine Brandmauern errichten.“

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