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Verfassungsklage: Unterstützung von Ärztekammer

Die Initiative „AK Vorrat" hat für ihre angekündigte Verfassungsklage gegen die seit 1. April geltende Vorratsdatenspeicherung weitere prominente Unterstützung erhalten. Ärztekammer-Präsident Walter Dorner hat am Mittwoch die Verfassungsklage öffentlich unterzeichnet. „Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sowie das ärztliche Berufsgeheimnis", begründete Dorner seinen Schritt.

Sensible Gesundheitsdaten
Kommunikationsdaten zwischen Arzt und Patient, die auf elektronischer Basis erfasst würden, könnten einerseits zur Erstellung von Weg-Zeit-Profilen führen und andererseits Rückschlüsse auf Arztbesuche bzw. den Gesundheitszustand zulassen, argumentierte der Ärztekammer-Präsident. Gerade Gesundheitsdaten seien extrem sensibel und müssten daher besonders geschützt werden, ein schlampiges Vorgehen der Politik könnte ernsthafte Folgen nach sich ziehen.

"Patienten sind Hilfsbedürftige, keine Kriminellen"
So würden vor allem psychisch Kranke oder Suchtpatienten vor eine unüberwindbare Hürde im System gestellt, wenn beispielsweise jeder Anruf beim Arzt gespeichert werde. Patienten sind für Dorner „in erster Linie Hilfsbedürftige. Sie dürfen nicht wie Kriminelle behandelt werden."Der Ärztekammer-Präsident sieht in der Vorratsdatenspeicherung ein ähnliches Problem wie in der geplanten Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), die er ebenso intensiv bekämpft.

Bereits 8.200 Unterstützungen
Unterstützt wird die Initiative „AK-Vorrat"

. Insgesamt haben laut der Website www.verfassungsklage.at bereits mehr als 8.200 Bürger eine Vollmachtserklärung für eine Verfassungsklage unterzeichnet. Die Initiatoren sehen die Grundrechte auf Datenschutz sowie die Privatsphäre durch die sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten verletzt. Unabhängig davon ist bereits eine Verfassungsbeschwerde der Kärntner Landesregierung gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgerichtshof eingelangt.

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