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Verfassungsbeschwerde

Verfassungsrichter: Bedenken gegen Vorratsdaten

Ein erster Erfolg für die 11.139 Bürger, die im Juni auf Initiative des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

: Die 14 Verfassungsrichter haben den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet und ihm Fragen zur Auslegung der EU-Grundrechtecharta vorgelegt. Das gab der VfGH am Dienstag in einerPresseaussendungbekannt.

Dem Verfassungsgerichtshof sei bewusst, dass die Vorratsdatenspeicherung die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten zum Ziel hat, heißt es darin. "Ungeachtet dessen bestehen Bedenken hinsichtlich der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung an sich und der mit ihr notwendig verbundenen Folgen", so die 14  Verfassungsrichter in ihrem Beschluss.

"Wir haben Zweifel"
"Die Vorratsdatenspeicherung betrifft fast ausschließlich Personen, die keinen Anlass für die Datenspeicherung gegeben haben. Die Behörden ermitteln ihre Daten und sind über das private Verhalten solcher Personen informiert. Dazu kommt das erhöhte Risiko des Missbrauchs", erklärt VfGH‐Präsident Gerhart Holzinger zu den Bedenken. Der VfGH sei deshalb verpflichtet, den EuGH einzuschalten, wenn Zweifel an der Gültigkeit bzw. Auslegung vorwiegen, heißt es weiters. "Wir haben Zweifel daran, dass die EU‐Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Rechten, die durch die EU‐Grundrechtecharta garantiert werden, wirklich vereinbar ist".

Seit 1. April 2012 wird in Österreich nämlich gespeichert, wer, wann, wo und mit wem telefoniert, SMS oder E-Mail schreibt, ohne dass ein Verdacht vorliegt. Der AK Vorrat sieht darin einen unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen, den Verlust der Unschuldsvermutung und der Meinungs- und Informationsfreiheit.

Vorratsdatenspeicherung bleibt weiter in Kraft
Die Vorratsdatenspeicherung bleibt allerdings trotzdem bis auf weiteres in Kraft. Für den VfGH bestehe nämlich keine Möglichkeit, dass er die entsprechenden Regelungen von sich aus vorläufig außer Kraft setzt, heißt es. Andreas Krisch vom AK Vorrat, der eine der Verfassungbeschwerden in Vertretung von insgesamt 11.139 Bürgern eingebracht hat, findet das "schade". "Die Aussage lässt sich allerdings auch dahingehend deuten, dass dem VfGH derzeit keine Maßnahmen möglich sind, dies zu erwirken."

Der VfGH nimmt erst nach der Beantwortung der Fragen durch den EuGH seine Beratungen wieder auf. Wie lange das genau dauern wird, lässt sich allerdings schwer abschätzen. Für das Jahr 2011 gab der EuGH eine durchschnittliche Verfahrensdauer bei Vorabentscheidungsersuchen von 16,4 Monaten an. "Wir haben allerdings die Hoffnung, dass sich der EuGH dem Anliegen möglichst rasch und zügig, aber dennoch gründlich animmt", sagt Krisch zur futurezone.

"Gratuliere den 11.139 Klägern"
Insgesamt wurden 2012 mehrere Verfassungsbeschwerden beim VfGH eingebracht. Es haben sich bisher die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikations-Unternehmens sowie zusammengefasst insgesamt über 11.139 Privatpersonen an den VfGH gewendet. In einer ersten Reaktion auf Twitter äußerte sich der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser folgendermaßen: "Gratuliere 11.139 Klägern, die bei Verfassungsklage von @AKVorrat_at und mir gegen die #Vorratsdatenspeicherung mitgemacht haben. Danke." In einer Presseaussendung fügte Steinhauser hinzu: „Die Vorlage der Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung an den europäischen Gerichtshof durch das österreichische Verfassungsgericht ist ein erster Erfolg und ein wichtiger Etappensieg."

Der Verfassungsgerichtshof habe damit ein klares Zeichen in Richtung Politik gesetzt. „Sämtliche Ausweitungsphantasien beispielsweise in Richtung Urheberrechte sollten damit beendet sein. Das Parlament sollte durch Beschluss die Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung jedenfalls bis zur rechtlichen Klärung aussetzen“, fordert Steinhauser. Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) entgegnet dem: "Solange der EuGH die EU-Richtlinie nicht aufhebt, ist sie gültiges EU-Recht und für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Die nationale Umsetzung muss daher vorerst in Kraft bleiben."

"Daten wecken Begehrlichkeiten"
Maximilian Schubert vom Verband der österreichischen Internet Service Provider (ISPA) ergänzt Steinhausers Statement zu den "Ausweitungsphantasien" folgendermaßen: "Wenn der VfGH schon Zweifel an der Zuslässigkeit der Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung von schweren Straftaten hat, dann ist eine Verwendung für zivilrechtliche Vergehen womöglich erst recht grundrechtswidrig." Wie man derzeit in der aktuellen

sehe, würden derartige Datensammlungen wie bei der Vorratsdatenspeicherung allerdings immer Begehrlichkeiten wecken, so Schubert.

"Sehen unsere Bedenken bestätigt"
Krisch vom AK Vorrat zeigt sich darüber sehr erfreut, dass der VfGH sich ihren Bedenken anschließe. "Wir sehen uns dadurch bei unseren Bedenken, dass die Umsetzung der Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist, bestätigt", sagt Krisch. Für die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde ist damit auch die erste Hürde, die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde beim VfGH, genommen.

"Jetzt liegt der Ball beim EuGH. Es wird sich zeigen, ob die Grundrechtscharta jetzt den Härtetest besteht und sich als Schutz für die Bürgerinnen und Bürger erweist“, meint Steinhauser. Krisch findet es positiv, dass der Frage nun ein weiteres Mal auf europäischer Ebene nachgegangen wird.  Der EuGH prüft nämlich bereits auf Antrag Irlands, ob die EU-Richtlinie mit der europäischen Grundrechtscharta vereinbar ist. In einigen EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, wurde die Datenspeicherung vom Verfassungsgericht bereits gestoppt.

Auch ÖJC begrüßt Entscheidung
Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC), der sich bei der Verfassungsbeschwerde ebenfalls beteiligt hat, begrüßt die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes. Unter den mehr als 11.000 Menschen, die sich an der Beschwerde insgesamt beteiligt haben, befinden sich mit Josef Hader, Robert Menasse, dem Datenschützer Max Schrems, dem Ärztekammer-Präsidenten Walter Dorner, dem unabhängigen EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser oder der Grünen-Chefin Eva Glawischnig auch zahlreiche prominente Unterstützer.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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